Jahrgang 
1929
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wenn entweder eine Weiterverbreitung der Krank- heit durch sie nach ärztlicher Bescheinigung nicht mehr zu befürchten oder die für den Verlauf der Krankheit erfahrungsgemäß als Regel geltende Zeit abgelaufen ist. Diese ist zu bemessen bei Pocken und Scharlach auf 6 Wochen, bei Masern, solange Husten besteht, sonst auf 2 Wochen, bei Grippe und Röteln auf 2 Wochen, bei Diphtherie, epidemischer Gehirn- entzündung, Genickstarre auf 4 Wochen, bei Typhus auf 6 Wochen und bei epidemischer Kinderlähmung auf 8 Wochen. Ferner: Die Schule hat darauf hin- zuwirken, daß der Verkehr von Schülern mit erkrankten Kindern unterbleibt.

. Min.-Erlaß vom 22. 1. 1929. Am 1. Mai 1929 werden in die bereits bestehenden Pädagogischen Akademien je 50 Studenten aufgenommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschul- lehrer und Jlehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer und in Frankfurt a. M. zur Ausbildung vonVolksschullehrern und-lehrerinnen. Ferner wird beabsichtigt, zum gleichen Zeitpunkte neue Pädagogische Akademien zur Ausbildung evan- gelischer Volksschullehrer und-lehrerinnen in Breslau, Erfurt, Hannover und Dortmund zu eröffnen und dort ebenfalls je 50 Studierende aufzunehmen.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter besonderen Voraus- setzungen können Studienbeihilfen gewährt werden, die bei den Akademien zu beantragen sind. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne und weitere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Näheres ist auch zu ersehen aus dem Merkblatt für Berufs- beratung B 4:Der Volksschullehrer von Akademie- direktor Dr. Karl Weidel in Elbing, zu beziehen durch den Verlag Trowitzsch& Sohn in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 29, gegen Voreinsendung von 35 Rpf. Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 10. März 1929 unmittelbar an eine der Pädagogischen Akademien zu richten. Beizufügen sind:

1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bekenntnisses,-

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über ihr voraussichtliches Bestehen,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes,

1. ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörig- eit,

5. ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes

Jahr verstrichen ist.

Bald nach Ablauf der Meldefrist werden die Be- werber, die für die Aufnahme in Betracht kommen, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Be- werbéer müssen mit der allgemeinen Musiklehre ver- traut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nach- singen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die Grundlagen vor- handen sein.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hin- reichender turnerischer, musikalischer und technischer

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. Min.-Erlaß vom 11. 2. 29.

Vorbildung abgesehen werden kann, werde ich auf besonderen Antrag der Akademien nach erfolgter Aufnahmeprüfung entscheiden.

Wer beabsichtigt, ein technisch-wissenschaftliches Fach zu studieren, muß sich sorgfältig auf seine Eignung hierzu prüfen und sollte erfahrene Männer der Technik zu Rate ziehen. Interesse an technischen Dingen genügt nicht. Neben der allgemeinen Eignung zum wissenschaftlichen Arbeiten sind gute Kenntnisse in der Mathematik und den Naturwissenschaften, Verständnis für mathematische und naturwissen- schaftliche Arbeitsmethoden und ein gutes Vor- stellungsvermögen für Raumgebilde unerläßlich. Wer ohne die erforderliche Begabung ein technisch- wissenschaftliches Studium ergreift, hat Mißerfolge auf der Hochschule und noch mehr im späteren Leben zu gewärtigen.

2. Für die meisten technisch-wissenschaftlichen Fächer ist eine praktische Arbeitszeit als Vor- bereitung auf das Studium und zu seiner Ergänzung notwendig und vorgeschrieben. Sie soll in die hand- werkliche Arbeit als die Grundlage technischen Schaffens, in die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge eines Betriebes und in den Auf- abenkreis und die Lebenswelt des Ingenieurs ein- ühren. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums und für die Ausbildung nicht minder wichtig als andere Teile.

3. Um den Erfolg der praktischen Arbeitszeit zu sichern, sind Praktikantenberatungsstellen der deutschen Technischen Hochschulen eingerichtet worden. Es ist unter allen Umständen geboten, vor der Entscheidung über die praktische Ausbildung und das Studium die nächste Praktikantenstelle zu Rate zu ziehen, zumal in Preußen in einzelnen Fächern die Bescheinigung einer Praktikantenstelle in den Prüfungen verlangt wird. Die Anschriften der preußischen Praktikantenstellen lauten: Praktikanten- amt Berlin, Technische Hochschule Charlottenburg 2, Praktikatenamt Dortmund, Dortmund, Brandenburger- straße 1, Praktikantenamt Breslau, Technische Hoch- schule Breslau.

4. Einzelne technische Fachrichtungen sind zurzeit überfüllt. Ihr Studium bietet geringe Aussichten für ein späteres Fortkommen. Auskunft hierüber können die Praktikantenämter, die Berufsberatungs- ämter und in gewissem Umfange die Fachverbände erteilen.

5. Auch einzelne Hochschulen und Fakultäten sind zurzeit überfüllt. Es dringend davor zu warnen, das Studium dorthin zu verlegen, da der Wirkungsgrad des Unterrichts, namentlich in den Ubungen, durch Oberfüllung leidet. Beispielsweise sind zurzeit mehrere Fachrichtungen an der Technischen Hoch- schule in Charlottenburg besonders stark überfüllt, während die Technischen Hochschulen in Aachen und Breslau Studierende der meisten Fachrichtungen noch aufnehmen können. Es empfiehlt sich, auch über diese Frage das nächste Praktikantenamt um Rat anzugehen.