Jahrgang 
1928
Einzelbild herunterladen

⸗⸗

sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 15. März an eine der Pädagogischen Akademien zu richten. Der Meldung sind beizufügen: 1. Lebenslauf. 2. Eine beglaubigte Abschrift des Reife- zeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussicht- liche Bestehen derselben. 3. Ein Gesundheitszeugnis

eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten

Arztes. 4. Ein amtlicher Ausweis über die Staats- angehörigkeit. Im Laufe des Monats April werden alle Bewerber, deren Aufnahme in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nach- singen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die elementaren Grund- lagen vorhanden sein. Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.

5. Verf. vom 20. 12. 27 über den Ausbau der Schüler-

bücherei.(Vergl. Seite 15.)

17

6.

Min.-Erlaß vom 12. 3. 28 betr. die Vorbereitung für ein technisches Studium. Es ist erforderlich, daß sich die zu einem technischen Studium entschlossenen Oberprimaner 6 Monate vor ihrer Reifeprüfung nach den für ihre praktische Ausbildung zu beachtenden Vorschriften und Richtlinien erkundigen. Für diese Auskunfterteilungund für die Betreuung der praktischen Ausbildung sind an den meisten deutschen Technischen Hochschulen Praktikantenstellen eingerichtet, die sich vorerst vorwiegend mit der Ausbildung in Maschinen, Elektrotechnik, Schiffbau und Luftfahrwesen befassen, aber meist auch Auskünfte über die anderen Fach- gebiete geben oder vermitteln können. Solche Aus- künfte sind zweckmäßig unter Nennung der gewählten Studiums von der Praktikantenstelle der Technischen Hochschule zu erbitten, an der der Beginn des Studiums beabsichtigt ist. Die Anschriften der in Preußen eingerichteten Praktikantenstellen sind: Für die Technischen Hochschulen Aachenund Hannover: Praktikantenamt Dortmund, Brandenburgerstr. 1, für die Technische Hochschule Berlin: Praktikanten- amt, Technische Hochschule Charlottenburg 2, für die Technische Hochschule Breslau: Praktikanten- amt, Technische Hochschule Breslau, Hansastraße. Für die außerpreußischen Technischen Hochschulen empfiehlt es sich, bei der Hochschule selbst sich nach der Anschrift der Praktikantenstelle oder der sonst vorhandenen Auskunftsmöglichkeiten zu erkundigen.

8. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

. Da das Schulgeld monatlich erhoben wird, müssen

Abmeldungen jedesmal vor Monatsschluß(zu Ostern innerhalb acht Taaey nach Schulschluß) einlaufen, widrigenfalls das Schulgeld noch für den nächsten Monat zu zahlen ist.

. Falls ein Schüler auf ärztliche Anordnung den Unter-

richt länger als 60 Tage versäumt hat, kann das Schulgeld für je 30 Tage zurückerstattet werden, wenn ein diesbezüglicher Antrag innerhalb vier Wochen nach Wiedereintritt schriftlich gestellt wird.

. Die Hilfsbücherei ist nur für solche Schüler bestimmt,

deren Eltern die Beschaffung der Lehrbücher un- möglich oder besonders schwer fällt. Anträge sind schriftlich rechtzeitig(bis Mitte März für das nächste Schuljahr) einzureichen.

. Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Aus-

wärtige unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors.

. Eine erhebliche Störung erfuhr der Unterricht in der

Woche vor den Sommerferien dadurch, daß Ferien- züge schon Anfang dieser Woche eine größere Anzahl von Schülern dem Unterricht entzog. Es wird des- halb auf die geltende Bestimmung verwiesen, daß Urlaub vor den Sommerferien nur auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden kann, in der der Urlaub als unbedingt notwendig bezeichnet wird.

Es ist den Schülern die Möglichkeit geboten, täglich

in der Schule Milch zu trinken. Die Milch wird von der städtischen Milchküche in einwandfreiem Zustand geliefert; der Preis beträgt wöchentlich 50 Pf.

. Für in der Schule abhanden gekommenen Fahrräder

leistet die Anstalt keinerlei Ersatz.

. Bezüglich der Unfallversicherung wird auf Seite 14

verwiesen.

. Der Sport- und Spielbetrieb vieler Schüler erregt

große Bedenken. Die Eltern werden deshalb dringend

10.

11.

Deutsch Latein Französisch Englisch Erdkunde Mathematik Naturwissen- schaften 3 6

gebeten, ihre Söhne zu überwachen und dafür zu sorgen, daß sie nicht durch Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen außerhalb der Schule, zumal am Sonntag, an ihren Leistungen zurückgehen und an ihrer Gesundheit Schaden leiden.

Um die Verbindung mit den Eltern zu erleichtern, sind wöchentliche Sprechstunden für alle Lehrer eingerichtet. Die Eltern werden gebeten, von dieser Einrichtung häufig Gebrauch zu machen. In den letzten Wochen des Schuljahres haben Anfragen über die Leistungen der Schüler freilich keinen Zweck mehr. Der Direktor selbst ist täglich von 11 12 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen.

Die Eltern der Obertertianer müssen sich im Laufe des Schuljahres entscheiden, ob ihre Söhne bei der Versetzung in diejenige Untersekunda eintreten sollen, die nach dem Lehrplan des Realgymnasiums (Rg) oder in die andere, die nach dem Lehrplan der Oberrealschule(OR) unterrichtet wird. Uber die Unterschiede beider Anstalten gibt die nachstehende Ubersicht Auskunft, in die nur diejenigen Fächer aufgenommen worden sind, in denen sich die beiden Schularten unterscheiden.

Un 01I UI Rg OR Rg OR Rg OR 7 4*

01 Rg OR

=er

d0 00 0== o +

+, ⸗S

5† ¹* 5+ ¹*)

6

++ l0⸗= 0 ð= g=*,

4 3 1 4 3

o Scon

.

*) 1 mathem. Zeichnen.