Jahrgang 
1913
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VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Aus dem Zinsertrag des Kersting'schen Vermächtnisses wurde für das Jahr 1912 einem Schüler der OI der Betrag von 82,12 Mark bewilligt.

Ferner erhielten im Sommer 40, im Winter 39 Schüler je eine ganze und im Sommer 8, im Winter 8 Schüler je eine halbe Freistelle.

Einer Anzahl von würdigen und bedürftigen Schülern wurden Schulbücher aus der Hilfs- bibliothek leihweise zur Verfügung gestellt.

Die im Jahre 1905 begründete Unterstützungskasse enthielt Ostern 1912 den Betrag von 42,92 Mark. Es entstanden bis zum 1. März 1913 Ausgaben von 35,47 Mark, sodaß am genannten Tage ein Rest von 7,45 Mark vorhanden war.

Der Niederhessische Touristenverein stellte wieder unentgeltlich einige Karten für Schüler zum Besuch des Turms auf dem Hohen Gras zur Verfügung.

Allen freundlichen Gebern sei im Namen der Anstalt auch an dieser Stelle noch einmal herzlicher Dank ausgesprochen.

VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April 1913, mit, der Prüfung der An- gemeldeten. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Hed- wigstraße 1, zwei Treppen hoch, einzufinden. Die Aufnahmeprüfung für Sexta findet bereits Dientag, den 18. März, um 3 Uhr nachmittags, statt. Zu den Aufnahmeprüfungen sind Feder, Schreib- und Löschpapier mitzubringen. Das Abgangszeugnis ist spätestens 3 Tage vorher beim Schuldiener abzugeben.

Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten und nicht nach vollendetem zwölften Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, eine leserliche und reinliche Handschrift,

Fertigkeit, Diktiertes in beiden Schriftarten ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben,

Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Bekanntschaft mit den Geschichten des

Alten und Neuen Testaments.

Die Wahl und jeder Wechsel der Wonnung für Auswärtige unterliegt nach§ 5 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors.

Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 150 Mark für Einheimische und 230 Mark für Aus- wärtige. Das Eintrittsgeld und die Gebühr für Abgangszeugnisse jeder Art betragen 3 Mark.

Gesuche um Schulgelderlaß können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta an aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für die betreffenden Eingaben können beim Schuldiener in Empfang genommen werden. Die Eingaben sind unmittelbar an die Verwaltungs- kommission der Anstalt, nicht an den Direktor zu richten.

Für in der Schule abhanden gekommene Fahrräder leistet nach einem Beschlusse des Magistrates der Residenz die Anstalt keinen Ersatz.

Es wird auch an dieser Stelle noch einmal vor den Gefahren, die ein unbesonnenes Herandrängen an fahrende(Automobile) Kraftwagen mit sich bringt, gewarnt.