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Es bleibt also ein Rest von 981,85 ℳ— 604,40= 377,45 ℳ. Für denselben, zusammen mit einigen in bestimmter Aussicht stehenden größeren Zuwendungen, soll baldmöglichst ein neues Viererboot mit den dazugehörigen Rudern beschafft werden.
Fahnenfonds. Im Jahre 1910 wurde ein Fonds zur Beschaffung einer seidenen Schulfahne für die Oberreal- schule II begründet. Derselbe ist z. Z. auf 289,98 ℳ angewachsen.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Aus den Zinserträgnissen des Kersting'schen Vermächtnisses wurde für das Jahr 1911 einem Schüler der UIIIc der Betrag von 100 ℳ bewilligt.
Ferner erhielten im Sommer 48, im Winter 47 Schüler je eine ganze und im Sommer 19, im Winter 21 Schüler je eine halbe Freistelle.
Einer Anzahl von würdigen und bedürftigen Schülern wurden Schulbücher aus der Hilfs- bibliothek leihweise zur Verfügung gestellt.
Das im vorigen Jahre von der Firma B. G. Teubner, Leipzig, dem Unterzeichneten aus Anlaß ihres 100 jährigen Bestehens überwiesene Exemplar des Werkes„Schaffen und Schauen“ wurde nach Konferenzbeschluß dem Unterprimaner Adolf Röwer zugesprochen und bei der Sedanfeier überreicht.
Die im Jahre 1905 begründete Unterstützungskasse wies Ostern 1911 einen Betrag von 70,78 ℳ auf. Es entstanden 1910 für Unterstützungen u. s. w. Ausgaben von 29,86 ℳ, so daß(einschl. der Zinsen) ein Rest von 42,92 ℳ vorhanden ist.
Der Niederhessische Touristenverein stellte, wie immer, unentgeltlich einige Karten für Schüler zum Besuch des Turms auf dem Hohen Gras zur Verfügung.
Allen freundlichen Gebern sei im Namen der Anstalt auch an dieser Stelle noch einmal herzlicher Dank ausgesprochen.
VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April 1912, mit der Prüfung der An- gemeldeten. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Hedwigstraße l, zwei Treppen hoch, einzufinden. Die Aufnahmeprüfung für Sexta findet bereits Freitag, den 29. März, um 3 Uhr nachmittags, statt. Zu den Aufnahmeprüfungen sind Feder, Schreib- und Löschpapier mitzubringen. Das Abgangszeugnis ist spätestens 3 Tage vorher beim Schuldiener abzugeben.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten und nicht nach vollendetem zwölften Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, eine leserliche und reinliche Handschrift,
Fertigkeit, Diktiertes in beiden Schriftarten ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben,
Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments.
Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Auswärtige unterliegt nach§ 6 der Schul- gesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors.


