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VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 27. April 1908, mit der Prüfung der An- gemeldeten. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Hedwigstraße l, zwei Treppen hoch, einzufinden. Die Aufnahmeprüfung für Sexta findet bereits am Freitag, dem 10. April, um 3 Uhr nachmittags, statt. Zu den Aufnahme- prüfungen ist das letzte Schulzeugnis(Abgangszeugnis) sowie Feder und Schreibpapier mitzubringen.
Die Aufnahme nach Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten und nicht nach vollendetem zwölften Lebensjahre. Prforderlich für dieselbe ist:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, eine leserliche und reinliche Hand- schrift, Fertigkeit, Diktiertes in beiden Schriftarten ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung nachzu- schreiben, Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Bekanntschaft mit den Ge- schichten des Alten und Neuen Testaments.
Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Auswärtige unterliegt nach§ 6 der Schul- gesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors..
Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 130 Mark für Einheimische und 200 Mark für Auswürtige.
UÜber die Schulgeldzahlung hat der Magistrat der Residenz im Januar 1907 folgende Bestimmungen getroffen:
Die Schulgeldzahlung beginnt mit dem 1. April, bei Eintritt im Laufe des Schuljahres mit dem Eintrittsmonat. Schüler, die innerhalb eines Schulvierteljahres von einer anderen höheren Lehranstalt eintreten und nachweislich an der früheren Schule für das fragliche Schulvierteljahr Schulgeld gezahlt haben, werden vom 1. des folgenden Vierteljahres an schulgeldpflichtig. Falls der Anstaltswechsel aus Anlaß von Schulstrafen oder, um solchen aus dem Wege zu gehen, erfolgte, beginnt die Schulgeldpflicht mit dem 1. Tage des Aufnahmemonats..
Die Verpflichtung zur Schulgeldzahlung reicht in der Regel bis zum Schlusse des Vierteljahres, in dem die Abmeldung erfolgt. Die Schulgeldzahlung hört jedoch schon mit dem Abgangsmonat auf:
1. bei solchen, welche verstorben sind; 2. bei solchen, welche in eine andere städtische Schule mit Ausnahme der höheren Knabenschulen eintreten.
Die Abmeldungen von Schülern müssen spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses for genden Woche eines Unterrichts-Vierteljahres erfolgen. Ist eine Abmeldung in der eingeräumten Frist nicht erfolgt, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
Gesuche um Schulgelderlaß können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta an aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für die betreffenden Eingaben können beim Schuldiener in Empfang genommen werden.
Nur in den Klassen Unter- und Ober-Tertia kann im Stundenplan auf den Konfirmanden- Unterricht Rücksicht genommen werden. Damit die Schüler nicht durch Versäumen wichtiger Unterrichtsstunden in ihrem Fortschreiten gehemmt werden, wird den Eltern empfohlen. ihre Söhne nicht vor Tertia zum Konfirmanden-Unterricht zu schicken.
Für in der Schule abhanden gekommene Fahrräder leistet— nach einem Beschlusse des Magistrates der Residenz— die Anstalt keinen Ersatz.
Im Interesse der Schüler liegt es, daß die Familien sich in möglichst enger Fühlung mit der Schule halten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kennt- nisstand und das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Den Eltern und Pflegern wird deshalb angeraten, sich in Fällen, wo Betragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlaß bieten, rechtzeitig mit dem betr. Fachlehrer, dem Klassenlehrer oder dem Direktor in Verbindung zu setzen. Vorherige Anmeldung empfiehlt sich; sie ist nötig, wenn Auskunft über den Gesamtkenntnisstand oder die Gesamthaltung eines Schülers gewünscht wird.
In Schulangelegenheiten ist der Direktor an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstraße 1, I.) zu sprechen. Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am Eingang des Schulhauses aushängenden Verzeichnis ersichtlich.
Cassel, im April 1908. Der Direktor der Oberrealschule II i. E.: Dr. A. Dewitz.


