Jahrgang 
1907
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Das neue Schuljahr wird Montag, den 8. April 1907, mit der Prüfung der neu An- gemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schul- gebäude. Hedwigstraße 1, zwei Treppen hoch, einzufinden. Die Aufnahmeprüfung für Sexta findet bereits am Mittwoch, den 20. März, 2 ½ Uhr, statt.

Die Aufnahme nach Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und Tneſiſcher Druckschrift; eine leserliche und reine Handschrift: Fertigkeit. Diktiertes in beiden Schriftarten ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben: Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 6 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.

Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 130 Mark für Einheimische und 180 Mark für Auswärtige.

Gesuche um Schulgelderlaß können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.

In den Klassen Unter- und Ober-Tertia wird im Stundenplan auf den Konfirmanden-

Unterricht Rücksicht genommen. In den übrigen Klassen ist dies nicht ausführbar. Damit die Schüler nicht durch das Versäumen wichtiger Unterrichtsstunden in ihrem Fortschreiten gehemmt werden, wird den Eltern empfohlen, ihre Söhne nicht vor Tertia zum Konfirmanden- Unterricht zu schicken. Ferner weise ich wiederum darauf hin, daß es im Interesse der Schüler liegt, wenn die Familien sich in möglichst enger Fühlung mit der Schule halten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kenntnisstand und über das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Wir ersuchen deshalb die Eltern, sich in Fällen, wo Be- tragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlaß geben, rechtzeitig entweder mit dem betr. Fachlehrer, dem Klassenlehrer oder dem Direktor in Verbindung setzen zu wollen.

In bezug auf die häuslichen Schularbeiten empfiehlt es sich, die Schüler nicht nur zur gewissenhaften Erledigung der mündlichen Aufgaben anzuhalten, sondern auch darauf zu sehen, daß die schriftlichen Arbeiten ordentlich und sorgfältig geschrieben werden. Auf die Wich- tigkeit einer guten Handschrift ist erst neuerdings wieder seitens der Unterrichtsverwaltung nach- drücklich hingewiesen worden.

Damit die Eltern von erheblicheren Faällen nicht ordnungsmäßigen Verhaltens ihrer Söhne

Kenntnis erhalten, hat die Schule ein Mitteilungsheft eingeführt. Auch diese Mitteilungen sollen dazu beitragen, die Familie in den Stand zu setzen, in gemeinsamem Wirken mit der Schule die für die Erziehung und für die körperliche und geistige Ausbildung der Schüler geeigneten Maßregeln zu ergreifen. . In Schulangelegenheiten ist der Direktor an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstraße 1, I.) zu sprechen. Die Spr echstunden der Lehrer sind aus dem am Eingang des Schulhäauses aushängenden Verzeichnis ersichtlich. Falls Auskunft über den gesamten Kenntnisstand oder die Gesamthaltumg eines unserer Schüler gewünscht wird, bedarf es vorheriger Anmeldung.

Cassel, am 6. März 1907. Der Direktor der Oberrealschule i. E.: Dr. A. Harnisch.

Nachtrag: Statt des in dem Lehrbücherverzeichnis aufgeführten Rechenbuchs von Hayms- Kallius wird von Ostern 1907 ab stufenweise das Rechenbuch von Müller-Pieteker, Ausgabe B, ein- geführt, zunächst in Sexta.