Jahrgang 
1912
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Das Zeugnis für die Oberprima berechtigt zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern und zur Laufbahn als Zahlmeister bei der Marine und als Verwaltungssekretär bei der Kaiserlichen Werft in Kiel.

Mit dem Zeugnis für die Obersekunda wird die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erlangt. Es berechtigt ausserdem zum Eintritt in den gesamten staatlichen Subalterndienst und zur Prüfung als Zeichenlehrer.

Bezüglich des Konfirmandenunterrichts wiederhole ich die bereits in früheren Jahren ausgesprochene Bitte, dass die Eltern ihre Söhne nicht früher und nicht später als in Obertertia konfirmieren lassen und von dieser Regel nur dann abweichen, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern.

Die Sprechstunde des Direktors findet an jedem Schultage 1112 Uhr statt.

Die Sprechstunden der Lehrer sind auf dem Stundenplane verzeichnet. Es empfiehlt sich in jedem Fall, Besuche beim Direktor wie bei den Lehrern mehrere Tage, wenigstens aber einen Tag vorher anzumelden, damit auf diese Weise die Möglichkeit geboten wird, über den Kenntnisstand, die Leistungen und das Verhalten des Schülers auch bei den anderen Lehrern vorher Erkundigungen einzuziehen und so erschöpfendere Auskunft zu erteilen.

Ferien-Ordnung 1912/13.

Schulschluss: Schulanfang: Ostern 1912: Sonnabend den 30. März, Montag den 15. April ¹), Pfingsten: Freitag den 24. Mai, Freitag den 31. Mai, Sommer: Freitag den 5. Juli, Dienstag den 6. August, Michaelis: Sonnabend den 28. September, Montag den 14. Oktober ¹), Weihnachten: Freitag den 20. Dezember 1912, Freitag den 3. Januar 1913, Ostern 1913: Mittwoch den 19. März 1913, Donnerstag den 3. April 1913.

¹) Am Montag findet die Aufnahmeprüfung statt.

Das neue Schuljahr, in dem vorläufig der sechsstündige Vormittags-Unterricht ein- geführt ist, wird Montag den 15. April 1912 mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler um 8 Uhr vormittags im Schulhofe, Kölnische Strasse 80, einzufinden.

Bei jeder Anmeldung ist der Geburtsschein, der Taufschein, der Impf- oder Wiederimpf- schein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule einzureichen. Das Schulgeld beträgt für alle Klassen für einheimische Schüler 150, für auswärtige 230.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 22 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zustimmung des- selben die Wohnung nicht gewechselt werden.

Cassel, am 30. März 1912. 3 Der Direktor der Oberrealschule I:

Dr. Quiehl.