Jahrgang 
1911
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Das Zeugnis für die Oberprima berechtigt zum Eintritt als Supernumerar bei der Ver- waltung der indirekten Steuern und zur Laufbahn als Zahlmeister bei der Marine und als Ver- waltungssekretär bei der Kaiserlichen Werft in Kiel.

Mit dem Zeugnis für die Obersekunda wird die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erlangt. Es berechtigt außerdem zum Eintritt in den gesamten staatlichen Subalterndienst und zur Prüfung als Zeichenlehrer.

Bezüglich des Konfirmandenunterrichts wiederhole ich die bereits in früheren Jahren ausgesprochene Bitte, daß die Eltern ihre Söhne nicht früher und nicht später als in Obertertia konfirmieren lassen und von dieser Regel nur dann abweichen, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern.

Die Sprechstunde des Direktors findet an jedem Schultage 11 12 Uhr statt.

Die Sprechstunden der Lehrer sind auf dem Stundenplane verzeichnet. Es empfiehlt sich in jedem Fall, Besuche beim Direktor wie bei den Lehrern mehrere Tage, wenigstens aber einen Tag vorher anzumelden, damit auf diese Weise die Möglichkeit geboten wird, über den Kennt- nisstand, die Leistungen und das Verhalten des Schülers auch bei den anderen Lehrern vorher Erkundigungen einzuziehen und so erschöpfendere Auskunft zu erteilen. 3

Ferien-Ordnung 1911/12.

Schulschluß: Schulanfang: Ostern 1911: Mittwoch den 5. April, Donnerstag den 20. April ¹), Pfingsten: Freitag den 2. Juni, Freitag den 9. Juni, Sommer:* Freitag den 7. Juli, Dienstag den 8. August, Michaelis: Sonnabend den 30. September, Montag den 16. Oktober ²), Weihnachten: Donnerstag den 21. Dezember 1911, Donnerstag den 4. Januar 1912, Ostern 1912: Sonnabend den 30. März 1912, Montag den 15. April 1912.

¹) Am Donnerstag findet die Aufnahmeprüfung statt. ²) Am Montag findet die Aufnahmeprüfung statt.

Das neue Schuljahr wird Donnerstag den 20. April 1911 mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler um 8 Uhr vormittags im Schulhofe, Kölnische Straße 89, einzufinden.

Bei jeder Anmeldung ist der Geburtsschein, der Taufschein, der Impf- oder Wiederimpf- schein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule einzureichen. Das Schulgeld be- trägt für alle Klassen für einheimische Schüler 150, für auswärtige 230.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 22 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zustimmung des- selben die Wohnnng nicht gewechselt werden.

Cassel, am 22. März 1911. Der Direktor der Oberrealschule I:

Dr. Quiehl.