Jahrgang 
1910
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Der Magistrat verlieh während des Sommerhalbjahres 34 Schülern je eine ganze und 34 Schülern je eine halbe Freistelle, im Winterhalbjahr 33 Schülern je eine ganze und 34 Schülern je eine halbe Stelle. 4

Würdige und bedürftige Schüler wurden auch in diesem Jahre durch Verabfolgung von Schulbüchern aus der Hilfsbibliothek unterstützt.

Der für das Trommelkorps verfügbare Betrag(Einlagebuch der Städt. Sparkasse Nr. 20 962) beläuft sich auf 180,84 M.

VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.

Freitag, den 18. März, nachmittags 3 Uhr findet die Prüfung der für Sexta ange- meldeten Schüler statt.

Sonnabend, den 19. März, morgens 9 Uhr wird das Schuljahr mit einer Feier im Saale geschlossen werden.

Berechtigungen der Oberrealschule.

Das Reifezeugnis der Oberrealschule berechtigt: 1) zu allen Universitätsstudien mit alleiniger Ausnahme des Studiums der Theologie, 2) zum Studium auf der Technischen Hochschule, 3) zum Studium auf der Forstakademie, 4) zum Studium des Bergfachs, 5) zum Studium auf der Tierärztlichen Hochschule, 6) zur Offizierslaufbahn in dem Heer und in der Marine,

7) zum Eintritt in den hôheren Verwaltungs-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst.

Die Abiturienten der Oberrealschulen, welche sich dem Studium der Medizin widmen wollen, haben nach- zuweisen, daß sie in der lateinischen Sprache die Kenntnisse besitzen, welche für die Versetzung in die Obersekunda eines Realgymnasiums gefordert werden. An einer Oberrealschule mit wahlfreiem Lateinunterricht(ein solcher wird an der Oberrealschule I erteilt) genügt für diesen Nachweis das Zeugnis des Direktors über die erfolgreiche Teil- nahme am Lateinunterricht.

Das Zeugnis für die Oberprima berechtigt zum Eintritt als Supernumerar bei der Ver- waltung der indirekten Steuern und zur Laufbahn als Zahlmeister bei der Marine und als Ver- waltungssekretär bei der Kaiserlichen Werft in Kiel.

Mit dem Zeugnis für die Obersekunda wird die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erlangt. Es berechtigt außerdem zum Eintritt in den gesamten staatlichen Subalterndienst und zur Prüfung als Zeichenlehrer.

Bezüglich des Konffrmandenunterrichts wiederhole ich die bereits in früheren Jahren ausgesprochene Bitte, daß die Eltern ihre Söhne nicht früher und nicht später als in Obertertia konfirmieren lassen und von dieser Regel nur dann abweichen, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern.

Die Sprechstunde des Direktors findet an jedem Schultage 11 12 Uhr statt.

Die Sprechstunden der Lehrer sind auf dem Stundenplane verzeichnet. Es empfiehlt sich in jedem Fall, Besuche beim Direktor wie bei den Lehrern mehrere Tage, wenigstens aber einen Tag vorher anzumelden, damit auf diese Weise die Möglichkeit geboten wird, über den Kennt- nisstand, die Leistungen und das Verhalten des Schülers auch bei den anderen Lehrern vorher Erkundigungen einzuziehen und so erschöpfendere Auskunft zu erteilen.