Jahrgang 
1892
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II. Der erfolgreiche einjährige Beſuch der Prima(alſo Abſoldirung eines achtjährigen Lehrkurſus) iſt Bedingung der Zulaſſung zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern. III. Das Zengnis der Reife für Prima(alſo nach abſolvirtem jährigen Lehrkurſus) berechtigt zur Zulaſſung 1) zu der Prüfung deröffentlichen Landmeſſer, 2) zu der Markſcheiderprüfung.

IV. Das Zeugnis über die nach Abſchluß der Unterſekunda(alſo nach 6jährigem Lehrgang) beſtandene Prüfung berechtigt außer zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt zu allen Zweigen des Subalterndienſtes, alſo

1) zum Civilſupernumerariat der Provinzialverwaltungen und im Staatseiſenbahn⸗Sekretariat,

2) zum Juſtizſubalterndienſt,

3) zum Büreaudienſt bei der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung,

4) zum Büreaudienſt bei den Behörden des Provinzial⸗ und Bezirksverbandes, ſowie in den ſtädtiſchen

Verwaltungen.

Weiter ſtehen den jungen Leuten mit einjähriger Dienſtberechtigung außer den gewerblichen und kaufmänniſchen Berufsarten noch folgende Berufswege offen: der Poſtſubalterndienſt, bei welchem ſie bis zum Oberpoſtaſſiſtenten avanciren können(Eintritt als Poſtgehülfe), die Anſtellung iu den Reichsbank⸗ anſtalten, der Eintritt in die mit einer Oberrealſchule hier und da verbundene Fachſchule für Maſchinen⸗ techniker, die Zeichenlehrercarriere, die Zahlmeiſterlaufbahn bei der Armee und der Marine und ſpäter der Intendanturdienſt, der Beſuch der Königlichen akademiſchen Hochſchule für Muſik in Berlin ſowie der Königl. Akademie der Künſte.

Der Lehrplan der Oberrealſchule ſtimmt mit demjenigen der Realſchule in deren ſechs Klaſſen vollſtändig überein, ſodaß ein Übergang durchaus keine Schwierigkeiten bietet.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 25. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahme⸗ prüfung, der Unterricht am anderen Tage zu derſelben Stunde.

Kaſſel, den 13. März 1892. Dr. Ackermann, Direktor.