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2) Zufolge der Ministerial Bestimmungen eröffnet ein Zeugniss der Reife von der hiesigen höheren Gewerbeschule dem Inhaber den Zutritt zu den polyteeb- nischen Schulen.
Diese Bestimmung praucht nicht in dem Sinne aufgefasst zu werden, dass von der biesigen Austalt aus der Eintritt in den untersten Kursus der polytechnischen Schulen zu erfolgen habe. Der Ausgangspunkt aller polytechnischen Schulen liegt um mehr als einen vollen, in gewisser Hinsicht um zwei Jahreskurse tiefer, als das Ziel der hiesigen Anstalt; es vürde also, wenn unsere Schüler die polytochmischen Schulen von unten an zu durchlaufen hätten. diesen und ihren Angehörigen mit jener„Berech- tigung“ wenig genützt sein.
Den Anschluss unseres Kursus an den der polytechnischen Schulen zu fixiren und gleichzeitig den eigenen Standpunkt dem Publikum in thunlichst unangreifbarer Weise darzulegen, hat die hiesige höhere Gewerbeschule mit dem Polytechnikum zu Carlsruhe in jüngster Zeit Unterhandlungen darüber gepflogen, welchem Kursus solche Schüler der hiesigen Austalt, welche auf Grund eines Zeugnisses der Reife den Eintritt bei ihr nachsuchen möchten, von ihr zugewiesen werden würden. Zu dem Ende waren behufs näherer Bestimmung der Angaben unseres Programms, die auch bei dem ernstlichen Willen Zweideutigkeiten zu vermeiden, immerhin noch Deutungen aus- gesetzt sind, eine Reihe von Arbeiten, welche die Schüler unserex Fachklasse im Laufe des Schuljahres angefertigt hatten, der Direktion des Polytechnikums gleichzeitig mit unserem Schreiben eingereicht worden. Wir lassen den Bescheid. der auf das Gesuch ertheilt wurde, soweit er hierher gehürt, wörtlich folgen:
„Die Einführung einer bestimmten Regel und eine entsprechende allgemeine Zusicherung für den Uebergang Ihrer Abiturienten an unsere Anstalt erscheint uns nicht geeignet..... Die Vorstände unserer Fachschulen müssen sich vorbehalten in jedem einzelnen Fall zu entscheiden und anzurathen, welcher Studiengang der zweck- mässigste ist, und sind uach unseren Statuten in der Lage hierbei den nachgewiesenen Kenntnissen, dem Lebensziel, der verfügbaren Studienzeit gebührende Rechnung zu tragen, da der Studienplan nur in der mathematischen Schule bis zu einem gewissen Grade vorgeschrieben ist.
Uebrigens können wir Ihnen in Betreff der einzelnen Fachschnlen nach ge- machten Erhebungen schon folgende Andeutungen geben.
Für die Aufnahme in die Maschinenbauschule wird die Vorbildung vorausgesetat, welche in der ersten mathematischen Klasse erworben werden kann, sie wird durch Zeugnisse der Reife von Ihrer Anstalt gewöhnlich bestätigt sein. Die Eintretenden haben dann freie Hand ihre Studien nach Bedürfniss einzurichten, und es ist zu ver- muthen, dass fortgeschrittene, welche die Elemente des Maschinenbaues bereits inne haben, in 3 oder 4 Semestern ihre Studien absolviren, unter Umständen sogar das Fehlende auf 2 Semester zusammendrängen können.


