Jahrgang 
1873
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Lehrplan für das Schuljahr Herbst 18 ⁄6⁄1*)

III. Klasse.

Aufnahmebedingungen.

Im Deutschen. Grammatische Korrektheit im mündlichen und schriftlichen Aus- druck; insbesondere vollkommene Sicherheit in der Orthographie incl. der Interpunktion. In Rücksicht auf die schriftlichen Ausarbeitungen muss nicht nur die Stufe der freien Nachbildung vollständig überwunden, sondern auch auf dem Gebiete der Erzählung, Beschreibung etc. eine gewisse Gewandtheit in der stylistischen Darstellung erworben sein. Vollständig geläufiges, klares, sinngemässes Lesen, also Sicherheit im Sylben- und Wortton, in der Beobachtung der erforderlichen Pausen und bei einigermassen leichten Lesestücken gentigende Uebung im Treffen des richtigen Redetons.

Im Französischen. Volle Sicherheit in der Formenlehre, ausschliesslich allein der seltenen Ausnahmen. Theoretische und praktische Kenntniss der elementarsten Regeln der Syntax, mindestens soweit sie in dem Plötz'schen Elementarbuch und der

Schulgrammatik bis einschliesslich der 38. Lektion der letzteren enthalten sind. Ge- läufiges Lesen mit Vermeidung aller groben Aussprach-Fehler. Ein hinlänglicher

Wortvorrath und genüigende Vorübung, um ganz leichte erzühlende Stücke ohne Vor- bereitung, grössere historische und deskriptive Abschnitte mit einer solchen ohne zu grosse Schwierigkeit verstehen und in korrektes Deutsch bertragen zu können. Die Fähigkeit ein leichtes prosaisches Diktat auf der Stelle ohne grobe Fehler nieder- zuschreiben..

Im Englischen. Praktische Kenntniss der Aussprachregeln und wesentlich richtige Aussprache der gewöhnlichen Wörter nebst der Fühigkeit, leichtere Stücke einigermassen geläufig im Zusammenhange zu lesen. Kenntniss der Formenlehre mit Ausschluss der seltneren Ausnahmen, aber einschliesslich der gebräuchlichsten unregel mässigen Zeitwörter. Kenntniss der elementarsten Regeln der Syntax, soweit sieh

*) Die Genehmigung des Lehrplans Seitens Seiner Exzellenz des Herrn Handelsministers bleibt vorbehalten. 3*