I. Lehrverfassung
für das Schuljahr von Michaelis 1849— 1850.
Unterrichtsgegenstände des ersten Cursus nebst Zahl der wöchentlichen Stunden.
Mathematik. 6 Stunden.
Descriptive Geometrie im Winter, praktische Geometrie im Sommer. 2 St. . Physik. 5 St.
. Chemie. 5 St.
Zoologie im Winter, Botanik im Sommer. 4 St. . Mineralogie. 2 St.
. Deutsche Sprache. 3 St.
Französische Sprache. 3 St.
Englische Sprache. 3 St.
10. Geschichte. 2 St.
11. Handelsgeographie und Statistik. 2 St.
12. Kaufmännisches Rechnen und Buchhaltung. 2 St. 13. Zeichnen-Unterricht, und zwar
a. freies Handzeichnen. 4 St.
b. Architektonisches Zeichnen. 4 St.
c. Maschinenzeichnen. 4 St.
d. Planzeichnen. 4 St.
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Unterrichtsgegenstände des zweiten Cursus nebst Zahl der wöchentlichen Stunden.
1. Höhere Mathematik. 6 Stunden. 2. Technische Mechanik. 5 St. 3. Technische Chemie. 3 St.


