Jahrgang 
1926
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Am 12. Mai 1925 versammelten sich die Schüler aus Anlaß der Amtsübernahme des Herrn Reichspräsi- denten zu kurzer Feier in der Aula. Die Ausprache hielt Herr Studienrat Laue. Die Besichtigung der Anstalt durch den stellvertretenden Kreisarzt Herrn Medizinalassessor Dr. Gundelach fand am 10. 6. 25 statt. Am Tage der Rheinland-Tausendjahrfeier, am 20. 6. 25, sprach Herr Studienrat Groß zu den Schülern über die geschichtlichen Schicksale seiner engeren Heimat. Bannerwettkämpfe vereinigten am 29. 6. 25 und das Schulfest am 15. 8. 25 die Schüler im Freien. In den Tagen vom 27. und 28. 8. 25 besichtigte der Dezernent Herr Vizepräsident Dr. Borbein die Anstalt. Die mündliche Reifeprüfung hielt Herr Viezepräsident Dr. Borbein am 17. 2. 26 ab. Tags zuvor fand die Turnreifeprüfung statt. Die Entlassung der Abiturienten führte am 5. 3. 26 die Schüler in der Aula zusammen. Zur Pemnerängsfeſer für die gefallenen Kriegshelden aus der Anstalt sprach Herr Oberstudienrat Dieterich am 6. 3. 26. Eine hartnäckige Grippe, von der nur 4 Herren verschont blieben, ver- breitete sich im Winterhalbjahre auch im Kollegium.

VII. Erlasse und Verfügungen. Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten.

Sämtliche Lehrer haben bestimmte, den Schülern bekannte Sprechstunden angesetzt, in denen sie auch ohne vorherige Anmeldung im Schulgebäude zu sprechen sind. Anmeldung ist erwünscht, wenn die Eltern Erkundigungen einziehen wollen, die ohne vorherige Rücksprache des Klassenleiters mit anderen Lehrern unmöglich sind.

Im Falle der Erkrankung eines Schülers sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, möglichst am ersten Tage der Erkrankung des Schülers(gegebenenfalls durch Postkarte) die Schule in Kenntnis zu setzen. Nach längerer Versäumnis des Unterrichts ist bei Wiederaufnahme des Unterrichts eine Bescheinigung über Art und Dauer der Krankheit mitzubringen.

Befreiung vom Turn- und Turnsplelunterricht kann von der Schule aus nur auf Grund eines amts- ärztlichen Zeugnisses erfolgen, und zwar nur auf die Dauer eines halben Jahres. Um rechtzeitige Einreichung der Befreiungsgesuche zum Halbjahrsbeginn wird höflichst gebeten.

Durch Erlaß vom 12. 3. 1924 hat der Herr Minister festgesetzt, daß für die Aufnahme in die Sexta Folgendes zu fordern ist:

Heimatkunde. Bekanntschaft mit der heimatlichen Umwelt, Fähigkeit zur Wiedergabe einiger heimat- licher Sagen und Geschichten, soweit die Umwelt Anknüpfungspunkte dafür bietet, Verständnis der wichtigsten erdkundlichen Grundbegriffe, für die die Heimat den anschaulichen Inhalt liefert, einiges Verständnis eines einfachen Planes des Heimatortes und einer einfachen Karte seiner nächsten Umgebung(Kreiskarte), Kenntnis einiger wichtiger Pflanzen und Tiere der Heimat.

Deutsch. Fähigkeit zur Anfertigung einer kurzen Niederschrift über einen Gegenstand, der der kindlichen Erfahrung oder Einbildungskraft naheliegt, ohne wesentliche Verstöße gegen die Rechtschreibung(in Bezug auf lauttreue Schreibung, Umlaut, Kürze und Länge der Selbstlaute, Großschreibung der Dingwörter) und den Satzbau. Bei der Wahl des Gegenstandes und der Fassung der Aufgabe ist einige Freiheit zu lassen. Kenntnis der lateinischen Schrift. Fließendes, lautrichtiges und sinngemäßes Lesen leicht faßlicher Lesestücke in deutscher und lateinischer Druckschrift. Wiedererzählung des Hauptinhalts, sofern sich das Stück dazu eignet. Sprechen einiger selbstgewählter Gedichte mit deutlicher Aussprache und schlichtem Vortrag. Einige Sicherheit im Bestimmen der Teile eines einfachen Satzes(Satzgegenstand und Satzaussage) und der wichtigsten Wortarten (Dingwort, Zeitwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, Fürwort). Erkennen und Bilden der ichtioben Biegungs- formen des Dingwortes und des Zeitwortes(Gegenwart, 1. Vergangenheit und Zukunft der Wirklichkeit in der Tätigkeitsform).

Rechnen. Schätzen anschaulich gegebener Lüngen, Kenntnis der Geldscheine und Geldstücke und der wichtigsten Längen- und Flächenmaße und Gewichte. Verständige Lösung kleiner Sachaufgaben aus dem Gesichtskreis der Kinder, deren sprachliche Einkleidung keine Schwierigkeiten bietet. Sicherheit im kleinen Einmaleins und in den darauf zurückgehenden Teilungsaufgaben, im Zusammenzühlen. Abziehen und Ver- vielfältigen. Kopfrechenaufgaben mit leicht behaltbaren Zahlen. Bekanntschaft mit den einfachen Brüchen. Lösung leichter entsprechender Aufgaben. Schriftliches Zusammenzählen. Abziehen. Malnehmen und Teilen (das letzte mit höchstens zweistelligen Teilern) im Zahlenraum bis etwa zur Million.

Zeichnen. Zeichnen eines einfachen, dem Kinde vertrauten Gegenstandes aus dem Gedächtnis(mit Stift oder Kohle)..

Die Ferien für das Schuljahr 1926 sind vom Herrn Oberpräsidenten folgendermaßen festgesetzt:

Schulschluß Schulbeginn Ostern 1926.......... 27. 3. 1926 13. 4. 1926 Pfingston............ 21. 5. 1. 6. Sommer............ 2. 7. 3. 8. Herbst............. 28. 9. 13. 10. Weihnachten.......... 23. 12. 7. 1. 1927 Schluß des Schuljahres... 9. 4. 1927

OCassel, den 1. Mai 1926. Dr. Luckhard, Studiendirektor.