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10. Die Zinſen der Dr. Friedrich Großſchen Stiftung, deren Kapital 3178,06 M. beträgt, wurden zur Hälfte ſtiftungsmäßig dem Enkel des Stifters, dem Unterprimaner Werner Groß, zur anderen Hälfte dem Oberprimaner Fritz Lütcke und dem Untertertianer Rudolf Hooß verliehen.
11. Das Luther⸗Stipendium(Kapital 4756,49 M.) erhielt der stud. theol. Karl Ritter aus Niederzwehren.
12. Aus der Gideon Vogt⸗Stiftung(Kapital 6085,84 M.) wurden Stipendien für 1911 den Quartanern Friedbert Ritter und Rudolf Schneider verliehen.
13. Das Stipendium der Oskar Kius⸗Stiftung(Kapitalbetrag 15 000 M.) erhielt für 1911 der cand. phil. Hans Appel.
14. Stölzel⸗Stiftung:(Kapital 1009 M.) Die aus dieſer Stiftung für die Schüler⸗ bibliothek angeſchafften Bücher ſtehen unter V 1, b. 15. Heyl⸗Stiftung. S. Seite 35 des Jahresberichtes von 1906. Es erhielten je ein Lreinplär des Werkes von Boos„Geſchichte der rheiniſchen Städtekultur“ die Abiturienten Jahn und anzow.
16. Rudolf Brede⸗Stiftung:(Kapital 2619,73 M.)
VII. zMlitteilungen an die Schüler und ihre Eltern.
1. Den Primanern iſt zu mäßigem Gebrauch der Beſuch des Ratskellers, des Caſſeler Hofs und der Konditorei von Paulus ſowie für den Sommer auch der Reſtauration in der Aue für die Zeit zwiſchen ½ 8 und 10 Uhr abends geſtattet. Außerdem haben ſie am Sonnabend abends von 8— 10 Uhr ihren Geſangverein unter Leitung des Herrn Profeſſors Dr. Brede. Für andere Klaſſen beſteht keine Erlaubnis zum Beſuche öffentlicher Lokale. Die Schüler ſind angewieſen(abgeſehen von obigen Ausnahmen) im Sommer von 8, im Winter von 6 Uhr abends ab ſich in der Regel zu Hauſe zu halten. Wir bitten die Eltern der Schüler und deren Stellvertreter mit uns darüber zu wachen, daß die Schulgeſetze beachtet werden und nicht außerhalb der Schule Übertretungen vorkommen, die für die Schüler ſchlimme Folgen haben könnten.
2. Die Aufnahmeprüfung findet für Sexta Freitag den 29. III., vormittags 10 Uhr, ſtatt, für die anderen Klaſſen Montag, den 15. IV., vormittags 8 Uhr. Die Aufnahme in die Sexta geſchieht vorſchriftsmäßig in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Als elementare Vorkenntniſſe müſſen dabei nachgewieſen werden: 1. Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift. 2. Leſerliche und reinliche Handſchrift. 3. Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler nachzuſchreiben. 4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 5. Bekanntſchaft mit den wichtigſten Geſchichten des Alten und des Neuen Teſtaments.
3. Die Ferien ſind folgendermaßen feſtgeſetzt:
Schluß Anfang des Unterrichts Sonnabend, 30. III. 1912 Montag, 15. IV. 1912 Freitag 24. V. 1912 Freitag, 31. V. 1912 Freitag, 5. VII. 1912 Dienstag, 6. VIII. 1912 Sonnabend, 28. IX. 1912 Montag, 14. X. 1912 Freitag, 20. XII. 1912 Frreitag, 3. 1. 1913
Sonnabend, 19. III. 1913


