19
§ 1. Die Unterzeichneten übereignen hiermit dem Königlichen Friedrichs⸗Gymnaſium zu Caſſel die Summe van 2450 Mark, die gelegentlich der 25 fahrigen Jubelfeier des reemnen Geſangwereins am Königlichen Friedrichs⸗ vymmaſüunn im Jahre 1909 geſammelt iſt, mit der Auflage, ſie nach den folgenden Vorſchriften zu verwalten und zu verwenden.
§ 2. Das Vermögen der Rudolf Brede⸗Stiftung wird gegen eine alljährlich vom Vorſtand feſtzuſetzende Vergütung vom Rendanten des Königlichen Friedrichs⸗Gymnaſiums verwaltet.
§ 3. Vorſtand iſt Herr Profeſſor Dr. Rudolf Brede in Caſſel, nach ſeinem Ableben der jeweilige Leiter des Primaner⸗Geſangvereins am Königlichen Friedrichs⸗Gymnaſium.
§ 4. Der Reinertrag wird alljährlich zur Unterſtützung wenig bemittelter Mitglieder des Primaner⸗ Geſangvereins bei deſſen Sommerreiſen und zu anderen der Pflege der Muſik, vorzugsweiſe des Geſanges dienenden Zwecken verwendet.
§ 5. über die Verwendung beſtimmt der Vorſtand.
§ 6. Im Falle der Auflöſung des Vereins wird nach dem Ableben des Herrn Profeſſor Dr. Brede der Direktor des Königlichen Friedrichs⸗Gymnaſiums Vorſtand der Stiftung.
§ 7. In dieſem Falle werden auf Wunſch des Herrn Profeſſor Dr. Brede die Zinſen in Erinnerung an den Gründer des Vereins, den Geh. Regierungsrat Dr. Gideon Vogt, ebenſo verwendet, wie die Zinſen der Gideon Vogt⸗Stiftung nach deren§ 4, d. 8 ſie ſollen zu Geldgeſchenken(Stipendien) an begabte, brave und wirklich bedürftige Schüler des Königlichen Friedrichs⸗Gymnaſiums ohne Unterſchied der Religion und Herkunft verwendet werden. Die Zuwendung dieſer Geldſpende ſoll teils unmittelbar vor dem Beginne der großen Ferien, teils un⸗ mittelbar vor Chriſttag ſtattfinden.
Bei der Zuwendung im Sommer ſollen vorzugsweiſe ſolche Schüler berückſichtigt werden, welche nicht nur den oben geſtellten Bedingungen genügen, ſondern deren Geſundheitsverhältniſſe eine mit beſonderen Koſten ver⸗ bundene Kur(Badereiſe, Landaufenthalt oder dergl.) erwünſcht erſcheinen laſſen.
über die Verwendung entſcheidet die Konferenz aller definitiv angeſtellten Lehrer des Königlichen Friedrichs⸗ Gymnaſiums durch einfache Stimmenmehrheit. Zur Gültigkeit des Beſchluſſes iſt erforderlich, daß mehr als die Hälfte der ſeimberechtigten und ordnungsgemäß zur Konferenz berufenen Lehrer an der Abſtimmung teil⸗ genommen hat.
§ 8. Im Falle der Neugründung eines Primaner⸗Geſangvereins am Königlichen Friedrichs⸗Gymnaſium treten die§§ 3—5 wieder in Geltung. Ernſt von Rumohr, Regierungsrat, Marienwerder. Julius Doerr, Regierungs⸗ und Forſtrat, Schleswig. Heinrich Seidler, Gutsbeſitzer, Caſſel⸗Philippinenhof. Georg H. Schirmer, Bankier, Caſſel. Dr. Adolf Alsberg, Arzt, Caſſel. Dr. Friedrich Knatz, Profeſſor, Caſſel. Alexander Ruetz, Pfarrer, Caſſel. Dr. Carl Heinze, Oberlehrer am Königl. Wilhelms⸗Gymnaſium, Caſſel. Carl Müller, Oberlehrer am Königl. Wilhelms⸗Gymnaſium, Caſſel. Franz Uhlendorff, Gerichtsaſſeſſor, Caſſel. Otto Thele, Landesſekretär, Caſſel. Dr. Zulauf, Frauenarzt, Caſſel. Dr. Max Becker, Referendar, Caſſel. Ernſt Lieberknecht, Bankprokuriſt, Caſſel. Hermann Wenning, Rechtsanwalt, Caſſel.
Vorſtehende Satzungen werden hierdurch von uns beſtätigt.
Caſſel, 1. September 1911.
Rönigliches Provinzial-Schulkollegium. J. V.: Borbein.
S. 12485.


