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12. Die Gideon Vogt⸗Stiftung, geſtiftet 1893 von Lehrern des Gymnaſiums und früheren Amtsgenoſſen und Schülern des am 31. März 1893 in den Ruheſtand getretenen Direktors Geh. Reg.⸗Rats Dr. Gideon Vogt zu Geldgeſchenken an begabte, fleißige, brave und bedürftige Schüler des Friedrichs⸗Gymnaſiums, vorzugsweiſe als Beihilfe zur Beſtreitung der Koſten einer Badekur oder eines Landaufenthaltes im Sommer. S. Programm von 1894, S. 14 ff.— Das Stiftungskapital beträgt jetzt 5435,34 Mark. Ein Stipendium wurde für 1907 dem Unterprimaner Wilhelm Spohr und dem Untertertianer Otto Sentz verliehen.
13. Oskar Kius⸗Stiftung: Kapitalbetrag= 15 000 Mark, welcher am 11. Mai 1903 der Anſtalt übergeben worden iſt. Das Stipendium dieſer Stiftung erhielt für 1907 der stud. phil. Hans Appel.
14. Stölzel⸗Stiftung: Kapitalbetrag= 1000 Mark. Die aus dieſer Stiftung für die Schülerbibliothek angeſchafften Bücher ſtehen unter V 1, b.
15. Heyl⸗Stiftung. S. Seite 35 des Jahresberichtes von 1906. Es erhielten je ein Exemplar des Werkes von Boos„Geſchichte der rheiniſchen Städtekultur“ die Abiturienten Eduard Mosbacher und Hans Kray.
VII. Mlitteilungen an die gchüler und ihre Eltern.
1.
Den Primanern iſt zu mäßigem Gebrauch der Beſuch der Reſtauration des Hotel Schirmer und des Kaſſeler Hofs ſowie für den Sommer auch der Reſtauration in der Aue für die Zeit zwiſchen 6 und 8 Uhr abends geſtattet. Außerdem haben ſie am Sonnabend Abend von 8—10 Uhr ihren Geſangverein unter Leitung des Herrn Profeſſor Dr. Brede. Für andere Klaſſen beſteht keine Erlaubnis zum Beſuche öffentlicher Lokale. Die Schüler ſind angewieſen(abgeſehen von obigen Ausnahmen) im Sommer von 8, im Winter von 6 Uhr abends ab ſich in der Regel zu Hauſe zu halten. Ich bitte die Eltern der Schüler und deren Stellvertreter mit uns darüber zu wachen, daß die Schul⸗ geſetze beachtet werden und nicht außer der Schule Ubertretungen vorkommen, die für die Schüler ſchlimme Folgen haben könnten.
2.
Damit den Angehörigen der Schüler der mündliche Verkehr mit den Lehrern erleichtert werde, hat jeder Lehrer wöchentlich zwei Sprechſtunden angeſetzt, die auf einer Tafel auf dem Korridor des Gymnaſiums verzeichnet ſind.
3. Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes
folgenden Woche eines Unterrichtsvierteljahrs erfolgen. Doch ſoll für die Abmeldung zu a Weihnachten und Oſtern die Friſt nicht vor dem 2. Januar und 1. April ablaufen.


