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Bd. XI, Abt. 3, Lieferung 10; Bd. XII, Abt, 2 Liefg. 3; Bd. X, Abt. 3, Liefg. 4; Thes- aurus linguae Latinae, Vol. VI, fasc. VIII; Weidmannſche Taſchenausgaben von Verfü⸗ gungen der Preußiſchen Unterrichtsverwaltung: Heft 41 a—c, 42, 43, 44,4 5, 7, 18, 26, 41 d, 47 a, 49.
Für die Schülerbücherei wurden erworben: Reiſen und Abendteuer, Bd. 20, 1 und 2; Alte Reiſen und Abendteuer, Bd. 6, 1; Deutſche Dichter für Jugend und Volk, Bd. 1—10; Deutſche Jugendbücherei, Bd. 1— 11; Jambo watu, das Kolonialbuch der Deutſcheu.
Für die phyſikaliſche Sammlung wurden beſchafft: 1 Handbogenlampe; 2 Federwagen; 1 Auftriebswage; 2 Strohhalmelektroſkope; 1 Weicheiſenvoltmeter; 1 zerlegbarer Kubikzenti⸗ meter⸗Würfel.
Für die Papier⸗ und Papparbeiten des Zeichen⸗ und Werkunterrichts wurde eine Univer⸗ ſal⸗Schneidemaſchine mit Winkelanlage und Fußpreßeinrichtung angeſchafft.
Geſchenkt wurden: Vom preuß. Herrn Miniſter für Wiſſenſchaft, Kunſt und Volksbildung: Ehrenberg, Deutſche Malerei und Plaſtik von 1350— 1450; Beuthen(OS), das Bollwerk deutſcher Kultur im Oſten; Reichs⸗Bäder⸗Adreßbuch, 2. Aufl.; vom Verfaſſer, Studiendirektor Dr. Luckhard in Kaſſel: Wetzlarer Geſchichtsquellen I: Das Wetzlarer Nekrologium; vom Abiturienten Max Beck: Rogge, Illuſtrierte Geſchichte der Reformation; von der Emergency Socity wie im Vorjahre folgende Zeitſchriften: Zeitſchrift für Deutſchland; Zeitſchrift für den franzöſiſchen und engliſchen Unterricht; Neue Jahrbücher für Wiſſenſchaft und Jugendbildung.
Allen Gebern herzlichen Dank!
c. Da der mit der Allgemeinen Verſicherungsgeſellſchaft in Frankfurt a. M. abgeſchloſſene Vertrag über die Verſicherung Jugendlicher gegen Unfall noch bis zum 31. 3. 1927 lief und die Verhandlungen mit dem Verband öffentlicher Unfall⸗ und Haftpflichtverſicherungen in Deutſch⸗ land, dem wohl die meiſten preußiſchen Schulen angeſchloſſen ſind, noch nicht zum Abſchluß gelangt waren, ſo konnte der neue Verſicherungsvertrag nicht, wie im Bericht des Vorjahres angegeben war, ſchon zu Oſtern 1926, ſondern erſt Oſtern 1927 in Kraft treten. Wegen der ſtarken Inanſpruchnahme dieſer Unfallverſicherung mußte der in zwei Raten zu zahlende Jahres⸗ beitrag von 0,65 ℳℛℳ auf 1,50 ℛM erhöht worden. Unter die Verſicherung fallen alle den Verſicherten während der Verſicherungsdauer zuſtoßenden Unfälle: 1. auf dem Schulgrundſtück; 2. außerhalb des Schulgrundſtücks bei Veranſtaltungen der Schule, auch während der Ferien; 3. auf dem direkten Wege vom und zum Schulgrundſtück bezw. von und zu den Veranſtaltungen der Schule, gleichviel, ob und welche Beförderungsmittel benutzt werden; 4. bei Veranſtaltungen eines von der Schule genehmigten Schülervereins.
VI. Chronik der Anſtalt.
Während im Schuljahr 1925/26 durch häufigen Wechſel der zur Deckung des Unterrichts⸗ bedürfniſſes überwieſenen Hilfskräfte der Unterrichtsverteilungs⸗ und Stundenplan wiederholt neu aufgeſtellt oder geändert werden mußte, verlief das Schuljahr 1926/27 ohne weſentliche Störungen. Dieſe Stetigkeit des Unterrichts trug weſentlich dazu bei, die völlige Durchführung der Neuordnung des höheren Schulweſens zu erleichtern und die Nachteile allmählich auszu⸗ gleichen, die mit der Rückwandlung der Anſtalt von einem Reformgymnaſium Frankfurter Syſtems zu einem Gymnaſium alter Art verbunden waren. Der durch Min. Erlaß vom 16.


