22
7. Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre erfolgen. Als Vorkenntniſſe werden gefordert: a) Geläufig⸗ keit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) Die Fähigkeit, ein Diktat ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; c) Kenntniſſe der für den Anfänger in Betracht kommenden grammatiſchen Begriffe; d) Sicherheit in den vier Grundrechnungs⸗ arten mit unbenannten ganzen Zahlen; e) Bekanntſchaft mit den Hauptgeſchichten des Alten und Neuen Teſtamentes.
8. Will ein Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo iſt dies dem Direktor von dem Vater oder deſſen Stellvertreter ſchriftlich oder mündlich anzuzeigen. Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Vierteljahrs erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt. Ohne beſondere Gründe kann übrigens nach§ 33 der Schulordnung der Austritt aus der Anſtalt nur am Ende eines Halbjahres ſtattfinden.
9. Das Schulgeld beträgt für Prima und Oberſekunda jährlich 150, für die übrigen Klaſſen 130 Mark.
10. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben gutem Betragen und dem Nach⸗ weiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Vorausſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.
Um einer immer wieder auftretenden irrtümlichen Meinung zu begegnen, wird zugleich darauf hingewieſen, daß durch miniſterielle Verfügung vom 3. Januar 188s8 dritten die⸗ ſelbe höhere Lehranſtalt gleichzeitig beſuchenden Brüdern auf Anſuchen der Eltern das Schulgeld auch nur dann erlaſſen werden kann, wenn der Nachweis der Bedürftigkeit und Würdigkeit erbracht iſt.
11. Ferienordnung für das Schuljahr 1914/15(Schulſchluß und Schulanfang.)
Oſtern 1914: Sonnabend, den 4. April bis Dienstag, den 21. April.
Pfingſten:»Freitag, den 29. Mai bis Freitag, den 5. Juni. Sommer:»Freitag, den 3. Juli bis Dienstag, den 4. Auguſt. Herbſt:»Dienstag, den 29. September bis Donnerstag, den 15. Oktober.
Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember bis Dienstag, den 5. Januar. Oſtern 1915: Mittwoch, den 31. März Schulſchluß.
* Der Unterricht iſt an dieſem Tage unverkürzt durchzuführen.
Der Gymnafialdirektor: Brofeſſor Wilhelm Armbröſter.


