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von 1712; von Herrn Rentner Schierenberg: Wolf, Angewandte Geſchichte; im Auftrag des Herrn Miniſter von der Firma A. Scherl: Internationale Wochenſchrift, Jahrgang 1910/11. Außerdem wurden der Anſtalt mehrere Bücher von verſchiedenen Verlagshand⸗ lungen geſchenkt.
Allen Gebern ſei hiermit beſtens gedankt!
Auch die übrigen Sammlungen wurden aus den etatsmäßigen Mitteln ergänzt und vermehrt.
V. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
Von den Zinſen der Strubeſchen Stiftung und des Waldeckſchen Legates kamen im Januar 1911 zur Verteilung 97 Mk., von den Zinſen der Jubiläumsſtiftung 238 Mk., von den Zinſen der von Bunſenſchen Stiftung 105 Mk. Aus den Zinſen der Stiftung „Simſon und Rebecka Wittgenſtein“ wurden 250 Mk. zu Unterſtützungen verwandt.
VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 20. April, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Revaccinationsſcheines ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeugniſſes) bis zum 12. April erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors.
Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt. ÜUbrigens kann nach§ 33 der Schulordnung der Austritt aus der Anſtalt ohne beſondere Gründe nur am Ende eines Halbjahres ſtattfinden.
Das Schulgeld beträgt für Prima und Oberſekunda jährlich 150, für die übrigen Klaſſen 130 Mark.
Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Vorausſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.
Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre erfolgen. An Vorkenntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wie⸗ derzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.


