Jahrgang 
1905
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Wörterbuch der franzöſiſchen Sprache, I. Teil; Suchier und Hirſchfeld, Franzöſiſche Litteratur⸗ geſchichte; Edw. Bulwer, The Last Days of Pompeji; von Herrn Oberlehrer Baetz: Unter⸗ richtsblätter für Mathematik und Naturwiſſenſchaft, Jahrgang X, 1904, Hefte 16; von Herrn Profeſſor Varnhagen deſſen: Das franzöſiſche Oſtheer unter Bourbaki, ſowie Ley, Die litterariſche Tätigkeit der Lady Craven. Außerdem wurden mehrere Bücher von verſchiedenen Verlagshandlungen geſchenkt.

Allen Gebern wird der verbindlichſte Dank abgeſtattet!

Phyſikaliſches Kabinet: Apparat nach Plateau(Rotation eines Oltropfens in Alkohol. Kegelſpiegel mit 4 Bildern. Zylinderſpiegel(Brennlinie). Gradſichtiges Prisma nach Amici. Achromatiſche Linſe mit Prisma zur Demonſtration der Fraunhoferſchen Linien. App. nach Schellen für Nachweis des Archimediſchen Prinzips. App. für Nachweis des Druckes im Innern von Flüſſigkeiten. Doppelpendel für Liſſajou'ſche Figuren. 2 Spiritus⸗ lampen..

Naturwiſſenſchaftliche Sammlung: 1. Eichhörnchen, Blutlauf. 2. Wiederkäuer⸗ magen(vom Rind).

Außerdem wurde die Kartenſammlung durch Neuanſchaffungen vermehrt.

Für den Chorgeſang wurde angeſchafft:Halleluja aus dem OratoriumDer Meſſias v. Händel. Album geiſtlicher Chöre von O. H. Lange.

Von den Zinſen der Strubeſchen Stiftung und des Waldeckſchen Legates kamen im Januar 1905 zur Verteilung 88 Mk., von den Zinſen der Jubiläumsſtiftung 238 Mk., von den Zinſen der von Bunſenſchen Stiftung 104 Mk. Aus den Zinſen der StiftungSimſon und Rebecka Wittgenſtein wurden 500 Mk. zu Unterſtützungen verwandt.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 1. Mai Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Revaccinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeu⸗ niſſes) bis zum 22. April erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors.

Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt. Übrigens kann nach§. 33 der Schulordnung der Aus tritt aus der Anſtalt ohne beſondere Gründe nur am Ende eines Halbjahres ſtattfinden.

Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 130 Mark.

Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaft⸗ liche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Vorausſetzungen zur Befreiung von Schulgelde bilden.