Jahrgang 
1902
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Beſtimmungen über Aufnahmeprüfung und Verſetzungen ſiehe oben unter II. die Verfügung vom 8. Auguſt und vom 9. November 1901.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 7. April Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Revaccinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeug⸗ niſſes) bis zum 1. April erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors.

Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt. Übrigens kann nach§. 33. der Schulordnung der Aus⸗ tritt aus der Anſtalt ohne beſondere Gründe nur am Ende eines Halbjahrs ſtattfinden.

Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 120 Mark.

Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei untern Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaft⸗ liche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Vorausſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.

Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahr erfolgen. An Vorkenntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbekannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.

Der Gymnaſialdirektor: Dr. Auguſt Wiskemann.