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höheren Lehrerſtandes im Herzogtum Braunſchweig; Heidrich, Handbuch für den Religions⸗ unterricht in den oberen Klaſſen; Du Moulin Eckart, Luitpold von Bayern.
4) Für die Klaſſenbibliotheken: Der II: Reuter, Olle Kamellen, Band 1 und 2; Scott Quentin Durward; Scott, Kenilworth; Wallace, Ben Hur; der III: Höcker, Im goldenen Augs⸗ burg; Mayne⸗Reid, der Kriegspfad; Mürray, Prairievogel; Lee, Roſamunde Fane; der IV: Hoffmann, Neuer deutſcher Jugendfreund, Band 48; Cervantes, Leben und Abenteuer Don Quixotes; der V und VI: Grube, Napoleons Kriegszug nach Moskau im Jahre 1812; Stöber, Scherz und Ernſt.
Geſchenkt wurden: von Herrn Oberlehrer Heckmann in Rinteln: Das Ausland, 4 Bände; Petermanns Mitteilungen, 5 Bände; von Herrn Landesdirektor: je 2 Exemplare von: Nauticus, Jahrbuch für Deutſchlands Seeintereſſen 1899, 1900; Beiträge zur Flottennovelle 1900; Schmoller, Sering, Wagner, Handels⸗ und Machtpolitik.
Den Gebern ſei hiermit beſtens gedankt!
Phyſikaliſches Kabinet. Der Abgang an Glasſachen wurde ergänzt.
VI. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
Von den Zinſen der Strubeſchen Stiftung und des Waldeckſchen Legats kamen im Januar 1901 zur Verteilung 98 Mk., von den Zinſen der Jubiläumsſtiftung 236 Mk., von den Zinſen der von Bunſenſchen Stiftung 106 Mk. Aus den Zinſen der Stiftung„Simſon und Rebecka Wittgenſtein“ wurden 600 Mk. an zwei Schüler verteilt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 15. April Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Revaccinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeug⸗ niſſes) bis zum 6. April erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors...
Anmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt. Übrigens kann nach§. 33 der Schulordnung der Aus⸗ tritt aus der Anſtalt ohne beſondere Gründe nur am Ende eines Halbjahrs ſtattfinden.
Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 120 Mark.
Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei untern Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaft⸗ liche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Vorausſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.


