Jahrgang 
1894
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VI. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.

Von den Zinſen der Strubeſchen Stiftung und des Waldeckſchen Legats kamen im Januar 1894 zur Verteilung 108 Mk., von den Zinſen der Jubiläumsſtiftung 238 Mk., von den Zinſen der von Bunſenſchen Stiftung 98 Mk. Aus den Zinſen der StiftungSimſon und Rebekka Wittgenſtein wurden 350 Mk. an zwei Schüler verteilt.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 2. April Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Revaccinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeugniſſes) bis zum 24. März erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmi⸗ gung des Direktors.

Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt.

Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 120 Mark.

Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Voraus⸗ ſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.

Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre erfolgen. An Vorkennntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzugrobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.

Der Gymnaſialdirektor: Dr. Aug. Wiskemann.