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Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 120 Mark.
Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Voraus⸗ ſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.
Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre erfolgen. Von Vorkenntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzugrobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bib⸗ liſcher Geſchichten.
Gemäß einer Beſtimmung des Herrn Miniſters bringe ich hier noch Folgendes zum Abdruck:
Auszug aus dem Zirkular⸗Erlaſſe vom 29. Mai 1880:
„Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet ſind über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder größerer Schwere die Eltern als die Schüler ſelbſt. Es iſt zu erwarten, daß dieſer Geſichtspunkt künftig ebenſo, wie es bisher öfters geſchehen iſt, in Geſuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann demſelben eine Be⸗ rückſichtigung nicht in Ausſicht geſtellt werden.
Den Ausſchreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn ſie eingetreten ſind, mit ihren ſchwerſten Strafen verfolgen muß, iſt Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stell⸗ vertreter. In die Zucht des Elternhauſes ſelbſt anders als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt außerhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und ſelbſt bei auswärtigen Schülern iſt die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufſicht über ihr häusliches Leben zu führen, ſondern ſie hat nur deren Wirkſamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrolle zu er⸗ gänzen. Selbſt die gewiſſenhafteſten und aufopferndſten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unweſen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweiſen und unſichern Erfolg haben, wenn nicht die Erwachſenen in ihrer Geſamtheit, insbeſondere die Eltern der Schüler, die Perſonen, welchen die Aufſicht über auswärtige Schüler anvertraut iſt, und die Organe der Ge⸗ meindeverwaltung, durchdrungen von der überzeugung, daß es ſich um die ſittliche Geſundheit der heranwachſenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückſichtslos unterſtützen.
Noch ungleich größer iſt der moraliſche Einfluß, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höhern Schulen zu üben vermögen. Wenn die ſtädtiſchen Behörden ihre Indignation über zuchtloſes Treiben der Jugend mit Entſchiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieſelben und andere um das Wohl der Jugend beſorgte Bürger ſich entſchließen, ohne durch Denunciation Be⸗ ſtrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterſtützen, ſo iſt jedenfalls an Schulorten von mäßigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, daß das Leben der Schüler außerhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtloſigkeit verfallen kann.“
Der Gymnaſialdirektor: Dr. Aug. Wiskemann.
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