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3) 1. Mai 1892. Miniſterialerlaß. Herbſt⸗Reifeprüfungen ſind durch die neue Prüfungsordnung nicht ausgeſchloſſen. Auch das Militärzeugnis kann für dieſes Jahr noch ohne Prüfung erlangt werden.
4) 9. Mai 1892. Miniſterialerlaß. Ausnahmsweiſe iſt vor den Herbſtferien eine Abſchlußprüfung für diejenigen Sekundaner anzuſetzen, welche in den Subalterndienſt treten wollen.
5) 9. Mai 1892. Miniſterialerlaß, betr. verbotene Schülerverbindungen.
6) 15. Juni 1892. Miniſterialerlaß, betr. Reiſeſtipendien für Lehrer der franzöſiſchen Sprache.
7) 16. Juni 1892. Miniſterialerlaß, betr. Ausfall der Schule bei großer Hitze.
8) 28. Juli 1892. Allerhöchſter Erlaß, betr. die Titel und Rangverhältniſſe der Leiter und Lehrer an den höheren Unterrichtsanſtalten in Preußen.
9) 7. Auguſt 1892. Miniſterialerlaß, betr. das Verfahren bei Anſtellung der Lehrer und ihre Anciennität.
10) 12. September 1892. Verf. des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums. Verordnungen betr. die Choleragefahr mit entſprechenden Anweiſungen.
11) 20. September 1892. Verf. des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums. Der Kandidat des höheren Schulamts Ludwig Schneider aus Sachſenberg wird dem Gymnaſium als Probekandidat zugewieſen.
12) 20. September 1892. Desgl. betr. Verhütung von Unfällen beim Turnen.
13) 21. September 1892. Miniſterialerlaß, betr. das Spielen mit Schußwaffen ꝛc. Strenges Verbot bei Strafe der Ausweiſung für jeden, der ſich in der Schule, beim Spielen, Turnen, auf Spaziergängen im Beſitz einer gefährlichen Waffe findet.
15) 24. Oktober 1892. Miniſterialerlaß, betr. die praktiſche Ausbildung in fremden Sprachen. Die Kandidaten der neueren Sprachen können ein halbes Jahr ihres praktiſchen Probe⸗
jahres im Auslande zubringen. Dieſe Zeit ſoll ihnen als Ergänzung des Probejahrs angerechnet werden.
16) 26. Oktober 1892. Miniſterialerlaß, betr. Empfehlung der Sammlungen und Beſtrebungen der Geſellſchaft für deutſche Erziehungs⸗ und Schulgeſchichte.
14) 9. November 1892. Verf. des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums, betr. den neuen Etat für 18⁰39s und die Gehaltserhöhung der Lehrer nach dem Prinzip der Dienſtalterszulagen, entſprechend den Beſtimmungen des neuen preußiſchen Normaletats. Die Erhöhung des Wohnungsgeldzuſchuſſes der ordentlichen Lehrer wird in Ausſicht geſtellt. Das Schulgeld beträgt vom 1. Januar 1893 ab für alle Klaſſen jährlich 120 Mark.
17) 2. Dezember 1892. Miniſterialerlaß, betr. Verbot der Geſchichtsrepetitionen vor der Reife⸗ prüfung.
18) 17. Dezember 1892. Miniſterialerlaß, betr. die Beſchickung der Ausſtellung in Chicago.
19) 21. Dezember 1892. Miniſterialerlaß. Auch vom Religionsunterricht dispenſierte Schüler (Konfirmanden) haben bei der Abſchlußprüfung den allgemeinen Anforderungen zu genügen.
20) 18. Februar 1893. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums, betr. einen Ferien⸗ kurſus für naturgeſchichtlichen und geographiſchen Unterricht in Göttingen.
21) 22. Februar 1893. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums, betr. einen archäolo⸗ giſchen Ferienkurſus in Bonn und Trier.


