Jahrgang 
1891
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Ordnung der öffentlichen Prüfung. Freitag den 20. März:

Vormittags:

Von 8 9 Uhr: Prima: Deutſch, Waldſchmidt. Franzöſiſch, König.

Von 910 Uhr: Oberſekunda: Livius, Waldeck. Deutſch, Leiß.

Von 1011 Uhr: Unterſekunda: Cicero, Leiß. Franzöſiſch, König.

Von 1112 Uhr: Obertertia: Cäſar, Wende. Mathematik, Hebel. Nachmittags:

Von 2 3 Uhr; Untertertia: Cäſar, Angermann. Mathematik, Hebel.

Von 3 4 Uhr: Quarta: Lateiniſch, Weidenbach. Rechnen, Waldſchmidt.

Sonnabend den 21. März: Vornitttags: Von 8 9 Uhr: Quinta: Lateiniſch, König. Rechnen, Wettſtädt. Von 910 Uhr: Sexta: Lateiniſch, Wende. Deutſch, Wende.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 6. April Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗, bezw. Revaccinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeugniſſes) bis zum 1. April erbeten. Bie Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors.

Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Guartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt.

Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaftliche Cüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Voraus⸗ ſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.

Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre erfolgen. An Vorkenntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.

Der Gymnaſialdirektor: Dr. Aug. Wiskemann.

RAk,R;