Jahrgang 
1884
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Das Winterſemeſter beginnt Montag den 8. September mit der Prüfung der neu ein⸗ tretenden Schüler. Zufolge der oben(S. 10) angeführten Verfügung vom 29. Nov. v. J. muß in demſelben behufs Überleitung in den Oſtercurſus ein Jahrespen⸗ ſum in gedrängter Kürze erledigt werden. Es wird hierdurch den fleißigen Schülern, beſonders in den Klaſſen Sexta-Tertia die Möglichkeit geboten, ein halbes Jahr in ihrem Gymnaſialcurſus zu gewinnen, während die Zurückbleiben⸗ den, da in Zukunft Verſetzungen nur zu Oſtern ſtattfinden, notwendiger Weiſe ein Semeſter verlieren.

Die Anmeldungen ſind ſpäteſtens bis zum 4. September zu bewerkſtelligen. Vorzulegen ſind dabei ein Geburtsſchein, ein Impfſchein(bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfſchein) und Zeugniſſe über Betragen und Kenntniſſe. Diejenigen, welche eine öffent⸗ liche Schule beſucht haben, müſſen ein ordnungsmäßiges Abgangszeugnis beibringen. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors..

Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt.

Seit Anfang dieſes Jahres beträgt das Schulgeld für die Klaſſen I u. II jährlich 90 Mark, für III u. IV 80 M., für V u. VI 70 M. Von den neu eintretenden Schülern wird ein Aufnahmegeld von 3 Mark und der gleiche Betrag wird für Abgangszeugniſſe erhoben.

Da ich wegen des Umbaues während der Ferien außer in den erſten und letzten Tagen von hier abweſend ſein werde, ſo bitte ich, ſich in Eilfällen an meinen Vertreter, Herrn Ober⸗ lehrer Waldſchmidt, wenden zu wollen.

Der Gymnaſialdirektor. Prof. Dr. Theodor Hartwig.