Jahrgang 
1880
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gung der Statuten geſtattet eine Verwendung der Zinſen zum Beſten bedürftiger Schüler. Das Statut lautet wie folgt:

Von den aus Anlaß der Jubiläumsfeier des hieſigen Gymnaſiums zur Gründung eines Schülerſtipendiums und zur Deckung der Feſtkoſten eingegangenen Beiträgen iſt ein Überſchuß von 6425 Mark verblieben, welcher unter dem NamenJubiläumsſtiftung dem Gymnaſium zu Corbach zur

Unterſtützung bedürftiger Schüler nach folgenden Beſtimmungen überwieſen werden ſoll.

§. 1. Das Kapital iſt unantaſtbar und muß auch auf der durch etwaige fernere Beiträge und Schenkungen angewachſenen Höhe erhalten werden. §. 2. Das Stiftungskapital wird in den Gymnaſialetat als beſonderer Stiftungsfonds ein⸗ geſtellt und nach den für die Verwaltung des Gymnaſialfonds beſtehenden Vorſchriften verwaltet und angelegt.

§. 3. Die Zinſen des Kapitals werden zur Unterſtützung bedürftiger Schüler des Gym⸗ naſiums und zwar in erſter Stelle ſolcher aus den Fürſtentümern Waldeck und Pyrmont ver⸗ wendet. Notwendige Bedingung iſt untadelhaftes Betragen und vollkommen befriedigender Fleiß. Die Leiſtungen müſſen den normalen Anforderungen genügen. Beſondere Berückſichti⸗ gung finden bei Verwilligung der Unterſtützung die Schüler der drei oberen Claſſen.

§. 4. Ueber die Gewährung der Unterſtützungen verfügt das Collegium der ordentlichen Gymnaſiallehrer Ende Januar eines jeden Jahres.

§. 5. Der Minimalbetrag der einem Schüler der Anſtalt zu teil werdenden Unterſtützung iſt in der Regel 50 Mark.

§. 6. Die nicht verwendbaren Zinſen werden zum Kapital geſchlagen.

§. 7. Sollte das Gymnaſium zu Corbach aufgehoben werden, ſo geht das Stiftungskapital, falls ein anderes Gymnaſium im Lande errichtet wird, an dieſes über. Iſt ein ſolches nicht vorhanden, ſo wird der Fonds der Landesregierung zur Unterſtützung bedürftiger und würdiger Studierender aus den Fürſtentümern Waldeck und Pyrmont überwieſen.

V. Lebrmittel.

A. Bibliothek. Aus den etatsmäßigen Mitteln wurden angeſchafft:

1) Die Fortſetzungen folgender Lieferungswerke: Seemanns kunſthiſtoriſche Bilderbogen; von Falke, Hellas und Rom; Marquardt, Handbuch der römiſchen Altertümer; Grimm, deut⸗ ſches Wörterbuch; Lindenſchmit, Altertümer unſerer heidniſchen Vorzeit; Monumenta Germaniae bistorica; v. Ranke, ſämtliche Werke; Weber, allgemeine Weltgeſchichte; v. Gieſebrecht, Ge⸗ ſchichte der deutſchen Kaiſerzeit; Gottſchall, der neue Plutarch.

2) Zeitſchriften: Centralblatt für die geſamte Unterrichtsverwaltung; Jahrbücher für Philologie und Pädagogik; Zeitſchrift für das Gymnaſialweſen; v. Sybels hiſtoriſche Zeitſchrift;