Jahrgang 
1878
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Herbſt 1878. Deutſcher Aufſatz: Wie entwickelte ſich das Neuhochdeutſche? Lateini⸗ ſcher Aufſatz: De Q. Horatii Flacci epistulis. Mathematiſche Arbeit: 1. Die Summe zweier gegebenen Dreiecke in ein Quadrat zu verwandeln. 2. Ein rechtwinkliges Dreieck zu berech⸗ nen, wenn= 570° 29/ 40 und die Summen der Seiten s 1219,7 iſt. 3. Die Gleichung

(2+ ²)(Xy)= 595 3(*+ 5*) 5(1)) 220 aufzulöſen. 4. Eine Kugel, deren Radius r= 12 m iſtt, iſt durch eine Ebene ſo geſchnitten, daß die entſtehenden Calotten ſich wie 1:5 verhalten. Wie groß ſind die Volumina der entſtandenen Segmente? Wie groß das Volumen des zu dem kleineren Segmente gehörigen Sectors?

Il. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden affgemeineren Intereſſes.

1. 1877. 28. Sept. Verf. des Königl. Prov.⸗Schul⸗Colleg.: Für das Corbacher Gymnaſium ſind ſeit 1867 die Preußiſchen Beſtimmungen maßgebend und die hiermit in Widerſpruch ſtehenden Waldeckiſchen als ſuspendiert zu betrachten. Die vom Fürſtl. Conſiſtorium beſtätigte Schulordnung von 1851 wird ausdrücklich aufgehoben.

2. 6. Oct. Berlin. Verf. des Unterrichtsminiſteriums: Von Oſtern 1878 ſind jährlich 6 Exem⸗ plare des Programmes an die Geheime Regiſtratur des Miniſteriums einzuſenden.

3. 7. Nov. Verf. d. P. S. C. Der Gymnaſialbibliothek wird ein vom Unterrichtsminiſterium geſchenktes Exemplar der in Berlin erſcheinenden ZeitſchriftDeutſche Schulgeſetz⸗ Sammlung von Keller überwieſen.

4. 7. Nov. Der Director wird auf Widerruf ermächtigt fortan zu Anfang eines jeden Quar⸗ tals die Schulgeldbefreiungen für das betreffende Quartal nach Berathung mit dem Lehrer⸗Collegium feſtzuſtellen. Das Erlaßquantum von 10% der Brutto⸗Schulgeld⸗ Einnahme darf nicht überſchritten werden.

5. 1. Dez. Die Aufhebung der Schulordnung von 1851 erſtreckt ſich nicht auf§. 42 und die darin enthaltenen Beſtimmungen über das Curatorium der Schule, deſſen Errichtung, Zuſammenſetzung, Rechte und Obliegenheiten.

6. 6. Dez. Nach einer Verf. des Finanzminiſters ſind die Quartalbezeichnungen fortab anzuwenden.

7. 1878. 5. Jan. Nach einem Erlaß des Handelsminiſters ſind amtlich und beim Unterrichte neben der vollen Bezeichnung der Maße und Gewichte folgende abgekürzte Bezeichnun⸗ gen anzuwenden. A. Längenmaße: Kilometer km, Meter m, Centimeter em, Millimeter mm. B. Flächenmaße: Quadratkilometer qkm, Hektar ha, Ar a, Qua⸗ dratmeter qm, Quadratcentimeter qem, Quadratmillimeter amm. C. Körpermaße: Kubikmeter ebm; Hektoliter hl, Liter 1, Kubikcentimeter eem, Kubikmillimeter emm. D. Gewichte: Tonne t, Kilogramm kg, Gramm g, Milligramm mg.

Den Buchſtaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt. Die Buchſtaben werden an das Ende der vollſtändigen Zahlenausdrücke geſetzt(z. B. 5,37 m nicht 5 ½ 37 oder 5 37 *m). Zur Trennung der Einerſtellen von den Dezimalſtellen dient das Komma, nicht

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