1. Einem Primaner, welcher im Disciplinarwege von einem Gymn. entfernt wird, iſt, wenn er an einem andern Gymn. die Zulaſſung zur Maturitätsprüfung, ſei es als Abiturient, ſei cs als Extraner nachſucht, dasjenige Semeſter, in welchem ſeine Entfernung von der Anſtalt erfolgt iſt, weder auf den 2jährigen Primacurſus, noch auf den im§. 41 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834 vorgeſehenen 2jährigen Zeitraum anzurechnen.
2. Nach demſelben Grundſatz(ad 1) iſt zu verfahren bei der Zulaſſung ſolcher Primaner zur Maturitätsprüfung, welche ein Gymn. willkürlich um einer Schulſtrafe zu entgehen oder aus andern ungerechtfertigten Gründen verlaſſen haben. Dagegen iſt die Anrechnung des betr. Semeſters mit Genehmigung des betr. K. Prov. Schulcollegiums dann geſtattet, wenn der Abgang von dem Gymn. durch Veränderung des Wohnortes der Eltern oder Pflegeeltern, oder durch andere Ver⸗ hältniſſe, welche den Verdacht eines willkürlichen, ungerechtfertigten Wechſels der Schulanſtalt aus⸗ ſchließen, veranlaßt worden iſt.
3. Wenn die I in eine Unter⸗ und Ober 1 getheilt iſt, ſo kommt bei Berechnung des 2jährigen Primacurſus der Aufenthalt des Schulers in dieſen beiden Claſſen gleichmäßig in Betracht, wogegen der im§. 41 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834 vorgeſchriebene 2jährige Zeitraum von dem Abgang aus Ober II zu berechnen iſt, falls an dem betreff. Gymn. die II in 2 Claſſen getheilt iſt.“
26. Januar. Die Ferien ſollen die Dauer von 10 Wochen im Jahre nicht überſchreiten. In Folge deſſen ſind auf den Antrag des Lehrercollegiums am 17. Mai folgende Ferien genehmigt: zu Weihnachten, Oſtern und im Herbſt je 2 Wochen, im Laufe des Sommerſemeſters 4 Wochen; die bisherigen Pfingſtferien fallen weg.
29. April. Nachdem Herr Conſ. R. Brandt aus Geſundheitsrückſichten aus dem Curatorium ausgeſchieden iſt, wird an ſeine Stelle Herr Pfarrer R. Seehauſen zum Mitgliede deſſelben ernannt.
23. April. Mittheilung einer Miniſterialverfügung vom 10. März betr. die Anſchaffung von Anſchauungsmitteln für das Rechnen mit den neuen Maßen und Gewichten.
1. Auguſt. Die mit dem Gymnaſium verbundenen Realklaſſen ſollen bis auf Weiteres be⸗
ſtehen bleiben.
Ul. Chronik des gumnaſiums.
Am 19. October 1869 wurde das Schuljahr mit Geſang, Gebet und Mittheilung der Schülergeſetze eröffnet.
Die Turnhalle wurde in dieſem Schuljahre zum erſten Male zum Turnunterricht im Winter benutzt.
Der Geburtstag Sr. Durchlaucht des Fürſten wurde in herkömmlicher Weiſe mit Geſang, Gebet und Declamationen von Seiten der Schüler gefeiert.
Am Nachmittage des 24. und am 25. Mai machten die Schüler unter Anführung der Lehrer
in 2 Abtheilungen eine Turnreiſe. Am 7. April fand die Abiturientenprüfung wegen plötzlicher Erkrankung des Herrn Provinzial⸗
ſchulrath Dr. Rumpel im Beiſein des Herrn Oberamtsrichter Rube ſtatt.


