Jahrgang 
1831
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Schon im Sommer 1830 trat Einer der hoffnungsvollſten Zoͤglinge auf den Wunſch der Seinigen wieder aus, um ſich einem andern Geſchäfte zu wid⸗ men; und im Herbſte 1830 verließen ſechs andere wegen mangelnder Anlagen die Anſtalt, und erwaͤhlten einen andern Beruf. Dasſelbe thaten zwei Zoͤg⸗ linge im Anfange des Jahres 1831.

Die Pruͤfung der 14jährigen Aſpiranten des Schullehrerſtandes fand ſtatt den 17. Juni 1830. Es erſchienen 30 Pruͤflinge, von denen 23 unbedingt die Erlaubniß erhielten, zu ſeiner Zeit wieder auf der Concurspruͤfung zu erſchei⸗ nen; die uͤbrigen 7 wurden theils bedingungsweiſe zu gleicher Theilnahme be⸗ rechtigt, theils ganz abgewieſen.

Wenn es gleich ſchon durch ein verehrliches Generalreſcript Herzoglicher Landesregierung vom 17. Juni 1830 ad Num. 14810 an die Herzoglichen Her⸗ ren Schulinſpectoren, ſo wie durch eine Anzeige in Nro. 27 des Intelligenz⸗ blattes von 1830 bekannt iſt, daß die Concurspruͤfung der 16jaͤhrigen Aſpiran⸗ ten des Schullehrerſtandes, welche ſonſt im Monat Februar eines jeden Jah⸗ res ſtatt fand, in Beruͤckſichtigung der großen und oft ſehr nachtheiligen Reiſe⸗ beſchwerden der jungen Leute zur Winterzeit, in den Monat October des ihrer Aufnahme naͤchſt vorhergehenden Jahres verlegt worden iſt; und daß alle die⸗ jenigen Aſpiranten bei dieſer Pruͤfung zulaͤſſig ſind, welche bis zu Ende des Monates Juni im Jahr der Aufnahme 16 Jahre alt werden, ſo gehoͤrt die Anzeige dieſer Abaͤnderung doch auch in dieſe Schulchronik.

Moͤchte nun aber auch dieſe Beſtimmung in Ruͤckſicht des Alters der Aſpiranten recht willig angenommen und puͤnktlich befolgt werden! Fruͤher war jeder zur Concurspruͤfung zulaͤſſig, welcher bis zum Oſterfeſte 16 Jahre alt war. Kaum aber iſt dieſe Zeitgraͤnze um dritthalb Monate erweitert; ſo erhe⸗ ben ſich Wuͤnſche, ſie noch um einen, zwei, ja drei Monate auszudehnen. Das iſt nicht recht, weil es nicht gut iſt. Es iſt recht heilſam für die Aſpi⸗ ranten, wie fuͤr das Seminarium, wenn ſich jene nach Entlaſſung aus der Volkſchule auf dem vorgezeichneten Wege und in der beſtimmten Zeit die rechte Reife fuͤr die Aufnahme in hieſige Anſtalt erwerben: und hoͤchſt nothwendig iſt

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