Jahrgang 
1895
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Cassel, den 31. März 1894. Das Königl. Prov.-Schulkollegium bestimmt, dass der Unterricht im Sommerhalbjahre um 7 oder 8, im Winter in der Zeit vom 20. November bis 15. Februar um 8%, sonst um 8 Uhr zu beginnen habe.

den 3. April 1894. Das Königl. Prov.-Schulkollegium teilt mit, dass der Herr Minister die Erweiterung der Anstalt zur Oberrealschule genehmigt habe.

den 10. Mai 1894. Dasselbe übersendet im Auftrage des Herrn Ministers ein Exem- plar des Jahrbuches für Jugend- und Turnspiele-

den 24. April 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet 4 Exemplare der Festurkunde über die Einweihung der erneuerten Schlosskirche zu Wittenberg mit dem Auftrage, bei Gelegenbeit des nächsten Reformationsfestes dieselben an würdige Schüler der Prima und Se- cunda als Geschenke zu verteilen.

den 2. Mai 1894. Verfügung des Königl. Prov.-Schulkollegiums über die Amtsbe- zeichnung der seminarisch gebildeten Lehrer an höheren Schulen.

den 21. August 1894. Mitteilung einer Ministerialverfügung, wodurch auf eine im Verlag von E. C. Leuckart in Leipzig erschienene Bearbeitung der altniederländischen Volkslieder hingewiesen wird.

den 25. September 1894. Ministerialverfügung über die Feier der 300 jährigen Wiederkehr des Geburtstages Gustav Adolfs.

den 5. Oktober 1894. Das Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet 5 Exemplare der Festschriſt von Prof. Dr. Witte:Die Erneuerung der Schlosskirche in Wittenberg, von denen 2 der Lehrer- und Schülerbibliothek, 3 würdigen Schülern überwiesen werden sollen.

den 4. Dezember 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium empfiehlt die Zeitschrift für lateinlose Schulen, redigiert von Holzmüller, Verlag von B. G. Teubner in Leipzig.

den 16. Januar 1895. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet einen Ministerial- erlass, worin auf die Wichtigkeit einer guten Handschrift hingewiesen wird.

den 26. Januar 1895. Ministerialverfügung, wodurch die Anschaffung der Volks- ausgabe von Moltkes Geschichte des deutsch-französischen Krieges für die Schulbibliothek em- pfohlen wird.

den 6. Februar 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium genehmigt, dass im Re- ligionsunterricht statt der vollständigen Bibel das biblische Lesebuch von Völker gebraucht werde.

den 6. Februar 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium empfiehlt im Auftrage des Herrn Ministers eine in der Reichsdruckerei erschienene Sammlung von Bildnissen der Branden- burg-Preussischen Herrscher aus dem Hause Hohenzollern.

den 11. Februar 1895. Königl. Prov.-Schulkollegium bestimmt, dass die am 31. März 1892 erlassene Ferienordnung bis auf weiteres gilt.

den 20. Februar 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium macht im Auftrage des Herrn Ministers auf das im Reichsgesundheitsamte verfassteGesundheitsbüchlein aufmerksam.

den 21. März 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium teilt einen Erlass des Herrn Ministers mit, worin derselbe mit Allerhöchster Ermächtigung bestimmt, dass aus Anlass des acht- zigsten Geburtstages des Fürsten Bismarck am Montag den 1. April d. Js. der Unterricht an allen Schulen ausfällt. 4