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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Cassel, den 31. März 1894. Das Königl. Prov.-Schulkollegium bestimmt, dass der Unterricht im Sommerhalbjahre um 7 oder 8, im Winter in der Zeit vom 20. November bis 15. Februar um 8%, sonst um 8 Uhr zu beginnen habe.
— den 3. April 1894. Das Königl. Prov.-Schulkollegium teilt mit, dass der Herr Minister die Erweiterung der Anstalt zur Oberrealschule genehmigt habe.
— den 10. Mai 1894. Dasselbe übersendet im Auftrage des Herrn Ministers ein Exem- plar des Jahrbuches für Jugend- und Turnspiele-
— den 24. April 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet 4 Exemplare der Festurkunde über die Einweihung der erneuerten Schlosskirche zu Wittenberg mit dem Auftrage, bei Gelegenbeit des nächsten Reformationsfestes dieselben an würdige Schüler der Prima und Se- cunda als Geschenke zu verteilen.
— den 2. Mai 1894. Verfügung des Königl. Prov.-Schulkollegiums über die Amtsbe- zeichnung der seminarisch gebildeten Lehrer an höheren Schulen.
— den 21. August 1894. Mitteilung einer Ministerialverfügung, wodurch auf eine im Verlag von E. C. Leuckart in Leipzig erschienene Bearbeitung der altniederländischen Volkslieder hingewiesen wird.
— den 25. September 1894. Ministerialverfügung über die Feier der 300 jährigen Wiederkehr des Geburtstages Gustav Adolfs.
— den 5. Oktober 1894. Das Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet 5 Exemplare der Festschriſt von Prof. Dr. Witte:„Die Erneuerung der Schlosskirche in Wittenberg“, von denen 2 der Lehrer- und Schülerbibliothek, 3 würdigen Schülern überwiesen werden sollen.
— den 4. Dezember 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium empfiehlt die Zeitschrift für lateinlose Schulen, redigiert von Holzmüller, Verlag von B. G. Teubner in Leipzig.
— den 16. Januar 1895. Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet einen Ministerial- erlass, worin auf die Wichtigkeit einer guten Handschrift hingewiesen wird.
— den 26. Januar 1895. Ministerialverfügung, wodurch die Anschaffung der Volks- ausgabe von Moltkes Geschichte des deutsch-französischen Krieges für die Schulbibliothek em- pfohlen wird.
— den 6. Februar 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium genehmigt, dass im Re- ligionsunterricht statt der vollständigen Bibel das biblische Lesebuch von Völker gebraucht werde.
— den 6. Februar 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium empfiehlt im Auftrage des Herrn Ministers eine in der Reichsdruckerei erschienene Sammlung von Bildnissen der Branden- burg-Preussischen Herrscher aus dem Hause Hohenzollern.
— den 11. Februar 1895. Königl. Prov.-Schulkollegium bestimmt, dass die am 31. März 1892 erlassene Ferienordnung bis auf weiteres gilt.
— den 20. Februar 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium macht im Auftrage des Herrn Ministers auf das im Reichsgesundheitsamte verfasste„Gesundheitsbüchlein“ aufmerksam.
— den 21. März 1895. Das Königl. Prov.-Schulkollegium teilt einen Erlass des Herrn Ministers mit, worin derselbe mit Allerhöchster Ermächtigung bestimmt, dass aus Anlass des acht- zigsten Geburtstages des Fürsten Bismarck am Montag den 1. April d. Js. der Unterricht an allen Schulen ausfällt. 4


