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II. Verfügungen der Vorgesetzten Behörden.
1. Cassel, den 29. April 1893. Das Königl. Prov. Ministerialerlass, die Aufhebung der öffentlichen Prüfung betr.
Stunden derjenigen Lehrer, die an der am 10. Mai zu Homburg v. d. H. stattfindenden Versamm- lung des Vereins von Lehrern an höheren Schulen der Provin⸗z Hessen-Nassau und des Fürsten- tums Waldeck teilnehmen wollen, an dem genannten Tage ausfallen zu lassen.
3. Cassel, den 3. Mai 1893. Das Königl. Prov.-Schulkollegium bestimmt, dass der Unter- richt im Sommersemester vormittags um 7 ½ Uhr. nachmittags um 2 ½ Uhr zu beginnen habe. 4. Cassel, den 13. Mai 1890. Das Königl. Prov.-Schulkolleg
ium teilt mit, dass auf An- ordnung des Herrn Ministers alljährlich ein Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern in Bonn ab- gehalten werde.
5. Cassel, den 27. Mai 1893. Das Königl. Prov.-Schulk ordnung vom 31. März 1892 auch für das Schuljahr 1893/94.
6. Cassel, den 24. Juni 1893. Das Königl. Prov.-Schulkollegium bestimmt, dass ein Exemplar des Jahresberichtes fortan an das Königl. Staatsarchiv in Marburg zu senden sei.
7. Cassel, den 15. Juli 1893. Mitteilung einer Ministerialverfügung, durch welche der Ministerialerlass vom 16. Juni 1892, betreffend den Ausfall des Nachmittagsunterrichtes an heissen Tagen etc, in Erinnerung gebracht wird.
8. Cassel, den 23. August 1893. Mitteilung eines Telegramms des Herrn Kultusministers, worin die Befolgung der im vorigen Jahre erlassenen Verfügungen wegen Kürzung des Unterrichts an heissen Tagen zur strengsten Pflicht gemacht wird.
9. Cassel, den 26. September 1893. Das Königl. Prov.-Schulkollegium teilt mit, dass an den hygienischen Instituten der Universitäten Breslau, Königsberg, Kiel, Berlin und Marburg Kurse über Schulhygiene abgehalten werden.
10. Cassel, den 26. September. Das Königl. Prov.-Schulk richt im Winterhalbjahr in der Zeit vom 13. November bis 3. Fe um 8 ½ Uhr zu beginnen habe.
11. Cassel, den 5. Oktober 1899. Das Königl. Prov.-Schulkollegium empfiehlt im Auftrage des Herrn Ministers den vaterländischen Roman
Gerke Suteminne von Gerhard von Amyntor und das Buch von Dr. Güssfeldt über die Nordtandsreisen Sr. Majestät des Kaisers zur Anschaffung für die Bibliothek.
12. Cassel, den 18. Oktober 1893. Mitteilung einer Ministerialverfügung, wonach die öffentlichen Schulprüfungen überall,
wo ihre Beibehaltung nicht besonders gewünscht wird, weg- fallen sollen. S. Nr. 1.
13. Cassel, den 10. November. Das Königl. Prov.-Schulkollegium genehmigt die beantragte Einführung des Lehrbuches für den evangelischen Religionsunterricht von C. O. Schäter.
14. Cassel, den 13. November 1893. Das Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet 2 Ab- drücke eines Ministerialerlasses über die Abschluss- und Reifeprüfung.
15. Cassel, den 10. November 1893. Das Königl. Prov.-Schulkollegium übersendet Vor- schriften und Formulare zur Ablegung des Diensteides.
16 Cassel, den 12. Dezember 1893. Das Königl. Papiersorte zu Berichten und Zeugnissen zu verwenden sei.
ollegium bestimmt, dass die Ferien- gelte.
ollegium bestimmt, dass der Unter- bruar einschliesslich vormitt ags
Prov.-Schulkollegium bestimmt, welche


