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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Ministerial-Verfügung vom 30. Juni 1885, Erläuterungen zur Prüfungs-Ordnung vom 27. Mai 1882 enthaltend, wonach eine Prüfung, welche während des Verlaufs derselben vom Exa- minanden aufgegeben wird, als nicht bestandene Prüfung zu rechnen ist, ausgenommen wenn nach- gewiesen werden kann, dass dieselbe wegen Erkrankung hat aufgegeben werden müssen.
2. Mitteilung des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums über eine im Kloster Loccum auf der Insel Langeoog bestehende Stiftung und ein mit derselben zu verbindendes Ferienhospiz für Schüler höherer Unterrichtsanstalten.
3. Ministerial-Erlass vom 8. Juli 1885, die Ausstellung der Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Voraussetzung dazu ist der mindestens einjährige Besuch derjenigen Klasse, an deren Absolvierung die Berechtigungserteilung geknüpft ist.
4. Ministerial-Erlass vom 9. October 1885, in welchem angeordnet wird, dass auf den Zeug- nissen für die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ein Zusatz bei- zufügen ist, welcher die Bedingungen für Nachsuchung des Berechtigungsscheines enthält.
5. Ministerial-Erlass vom 12. November 1885 die Schwerhörigkeit von Schülern und Ermittelung der Ursachen derselben betreffend, sowie Bezeichnung der Massregeln, welche in Fällen der Schwer- hörigkeit von Schülern im Interesse der letzteren zu ergreifen sind.
6. Mittheilung des Königlichen Provinzial-Steuerdirectors zu Cassel, die Bestimmungen für die
Annahme, Ausbildung und Anstellung der Supernumerare bei der Verwaltung der indirekten Steuern enthaltend.
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