41
VI. Mitteilungen für die Schüler und deren Eltern.
1. Wir empfehlen der Aufmerksamkeit der Eltern wiederholt folgende Sätze aus dem Er- lasse des Herrn Ministers vom 14. Juli 1908 U II Nr. 2153 U III B. M.(mitgeteilt durch Ver- fügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 17. Juli 1908 S 9801) über die Befreiung vom Turnunterricht:
„Neuerdings ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Prozentsätze der am Turnunterricht nicht teilnehmenden Schüler bei einer Reihe höherer Lehranstalten wieder steigen und zumteil bereits eine auffallende Höhe erreieht haben. Danach scheint es als ob nicht überall das rechte Interesse für die Förderung der lehrplanmäbigen körper- lichen Ubungen betätigt würde.....“
Der Herr Minister bemerkt dann, dabß eine Befreiung vom Turnunterrichte nur dann aus- zusprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.
2. Der Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 29. April 1909, S. 5571, gemäb machen wir hierdurch die Schüler und ihre Eltern wiederholt auf die Bestimmungen über die Erwerbung des Berechtigungsscheines zum Einjährigen-Freiwilligendienst aufmerksam, von denen namentlich folgende zu beachten sind:
1. Die Berechtigung wird am besten gleich nach der Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige in Cassel nachgesucht. 2. Dem Gesuche sind die auf der Rückseite der Zeugnisse bezeichneten Nachweise beizufügen.
3. Schund- und Schmutzliteratur, Kinematographentheater. Der Minister der geistlichen und Unterriehts- Berlin W8, den 21. September 1912. Angelegenheiten. U II Nr. 20884 ¹.
Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-,
. Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeit- schriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Ubel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lese- stoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häblicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tat- kräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hofinung vorhanden, daß dem Übel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern


