35. Sichel, Benno. 142. Weilinger, Tobias. 3. Canthal, Fritz. 12. Schäfer, Gustav. 36. Spieker, Adolf. 43. Winkelmann, Theodor, 4. Geibel, Walter. 13. Schang, Karl. 37. Stübing, Fritz. Pulverfabrik. 5. Heil, Ernst.*14. Schmidt, Simon.
Niederrodenbach. 6. Herget, Erik. 15. Schmidt, Joachim. 38. van der Hak. Hugo Vorschulklasse 1. 7. Klumker, Hermann. 16. Seelmann-Eggebert, 39. Vesper, Willi.. Schuljahr 1911/12 8. Kommer, Karl. Georg. 40. Weidert, Wilhelm, Seholjabe 1941/12. 9. Marschall, HHeinz. 41. Weiler, Max. 1. Bechtel. Philipp. 10. Müller, Fritz.
2. Bernges, Heinz. 11. Schäfer, Franz. —=—
V. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Im Schuljahr 1911/12 ist das Schulgeld teilweise oder gänzlich erlassen worden: 1. Für 3 Söhne städtischer Lehrer und 4 Söhne städtischer Beamten im Betrage von Mk. 700.— 2. Für 22 bedürftige Schüler, die sich durch Fleiß und gutes Betragen der Unterstützung würdig gezeigt haben, im Betrage von
....„ 2350.— 3. 9 Schülern wurden Schulgeldbeihilfen aus der Jungschen Stiftung gewährt
920.—
VI. Mitteilungen für die Schüler und deren Eltern.
1. Wir empfehlen der Aufmerksamkeit der Eltern folgende Sätze aus dem Erlasse des Herrn Ministers vom 13. Juli 1908 U II Nr. 2153 U III B. M.(mitgeteilt durch Verfügung des Kgl. Pro- vinzial-Schulkollegiums vom 17. Juli 1908 S. 9801) über die Befreiung vom Turnunterricht:
„Neuerdings ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Prozentsätze der am Turnunterricht nicht teilnehmenden Schüler bei einer Reihe höherer Lehranstalten wieder steigen und zumteil bereits eine auffallende Höhe erreicht haben. Danach scheint es, als ob nicht überall das rechte Interesse für die Förderung der lehrplanmäßigen körper- lichen UÜbungen betätigt würde...... 2
Der Herr Minister bemerkt dann, daß eine Befreiung vom Turnunterrichte nur dann aus- zusprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.
2. Der Verfügung des Königl. Provinziak Schulkollegiums vom 29. April 1909. S. 5571, gemäß machen wir hierdurch die Schüler und ihre Eltern auf folgende Bestimmungen über die Führungszeugnisse bei Erwerbung des Berechtigungsscheines zum Einjährig-Freiwilligendienst aufmerksam.


