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vorschulklasse 2. 17. Rehfeld, Gustav. 5. Bierbrauer, Richard. 22. Mohr, Karl.
1. Ambrosius, Achim. 18. Rumpf, Fritz. 6. Bode, Wolfgang. 23. Nickel, Walter.
2. Bensing, Franz. 19. Rumpf, Heinrich. 7. Busch, Rudolf. 24. Perret, Robert.
3. Beyer, Walter. 20. Schönmann, Kurt. 8. Carstanjen, Gördt- 25. Pfersdorf, Richard. 4. Breuning, Franz. 21. Schwarzenberger, Fritz. Herbert. 26. Ramelow, Klaus, 5. Bube, Fritz. 22. Simon, Rudolf. 9. Claus, Friedrich. 27. Reppel, Eduard. 6. Correll, Fritz. 23. Stern, Kurt. 10. Daube,. Georg. 28. Rohde, Karl.
7. Frank, Heinrich. 24. Sternheimer, Kurt. 11. Dietrich, Karl. 29. Rüttgers, Jakob. 8. Gabel, Hugo. 25. Weinschenck, Joachim. 12. Eberhard, Otto. 30. Schleißner, Hans. 9. Gereth, Karl. 26. Wirth, Heinrich.* 13. Engler, Ulrich. 31. Schönmann, Karl. 10. Greinert, Friedrich. 14. Fues, Rudolf. 32. Schönmeyer, Heinrich, 11. Hopp, Wilhelm.— 15. Geißler, Fredy. Rückingen.
12. Kißling, Willi.. 16. Heilmann, Paul. 33. Schneider, Hans. 13. Klug, Fritz. Vorschulklasse 3. 17. Herget, Walter. 334. Schraub, Willi.
14. Loßberger, Ferdinand. Backes, Adolf. 18. Himmler, Robert.*35. Weidenhammer, 15. Meiß, Fritz.. Bauer, Paul. 19. Houy, Ludwig. Robert.
von der Becke, Bernh. 20. Klenk, Adolf.
16. Müller, Klaus, Forst- Bensing, Eduard. 21. Kolbe, Emil.
haus Lamboybrücke.
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Im Schuljahre 1908/09 ist das Schulgeld teilweise oder gänzlich erlassen worden:
1. Für 3 Söhne städtischer Lehrer und Beamten im Betrage von....„. Mk. 350.—
2. Für 23 bedürftige Schüler, die sich durch Fleiß und gutes Betragen der Unter- stützung würdig gezeigt haben, im Betrage von........... Mk. 2277.50 —
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VII. Mitteilungen für die Schüler und deren Eltern.“
1. Wir empiehlen der Aufmerksamkeit der Eltern folgende Sätze aus dem Erlasse des Herrn Ministers vom 13. Juli 1908 U II Nr. 2153 U III B. M.(mitgeteilt durch Verfügung des Kgl. Pro- vinzial-Schulkollegiums vom 17. Juli 1908 S. 9801) über die Befreiung vom Turnunterricht:
„Neuerdings ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Prozentsätze der am Turnunterrichte nicht teilnehmenden Schüler bei einer Reihe höherer Lehranstalten wieder steigen und zum teil bereits eine auffallende Höhe erreicht haben. Danach scheint es, als ob nicht überall das rechte Interesse jür die Förderung der lehrplanmäßigen körper- lichen Übungen betätigt würde....“
Der Ierr Minister bemerkt dann, daß eine Befreiuung vom Turnunterrichte nur dann aus- zusprechen ist, Wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden. bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.


