iurer Lehrer und des Direktors ein längeres Verweilen auf ihr nutzlos sein würde. ine derartige, nicht als Strafe anzusehende Maßnahme erforderlich, daß den Eltern
einmütigen Urteil
Doch ist es für e— ul ait r. oder deren Stellvertretern mindestens ein Vierteljahr zuvor eine darauf bezügliche Nachricht ge-
geben worden ist. 88 . 9.
Solche Schüler, welche ohne in die nächsthöhere Klasse versetzt zu sein, die Schule ver-
lassen haben, dürfen vor Ablauf eines Semesters in eine höhere Klasse nicht aufgenommen werden, als das beizubringende Abgangszeugnis ausspricht. Bei der Aufnahmeprüfung ist alsdann nicht nur der anfängliche Standpunkt der neuen Klasse, sondern auch das zur Zeit der Prüfung bereits erledigte Pensum derselben maßgebend. Erfolgt die erneute Anmeldung bei derselben Anstalt,
welche der Schüler verlassen hatte, so ist vor der Aufnahmeprüfung unter Darlegung der besonderen Verhältnisse die Genehmigung des Provinzial-Schulkolleginms einzuholen.
§ 10.
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Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft. Mit demselben Tage ver-
lieren alle Anordnungen, nach welchen bis dahin bei der Versetzung in den verschiedenen Provinzen
zu verfahren war, ihre Geltung. Berlin, den 25. Oktober 1901.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medirinal-Angelegenheiten. Studt.
Sprechstunden des Direktors und der Lehrer.
. Der Direktor ist an den Schultagen von 11—12 L'hr im Schulhause zu sprechen. . Jeder Schüler ist in der Lage. Seinen Eltern die Sprechstunden der einzelnen Lehrer anzugeben.
Schuljahr 1903 1904.
1. Aufhahmeprüfung: montag den 20. April 1003, vormittags 3 AUhr. 2. Eröffnung des neuen Schuljahres und Beginn des l'nterrichts: Dienstag den 21. Hpril, vormittags 7 Uhr 20 min. 3. Ferien des Schuljahres 190371904. 1. Pfingstferien: 31. Mai— 3. Juni. Sommerferien: 5. Juli— 3. August. Hlerbstferien; 27. September— 12. Oktober. 4. Weilsuhtsf'rien: 23. Dezeinber 1903 mittags— 6. Janunr 1904. 5. Secldul des-Schuljahres 1903/1904: Samstag den 26. Mär⸗ 1904. Der Unterrim beginnt im bevorstehenden Sommerhalbjahr 7 Uhr 20 Minuten und danert bis 12 U'hr 20 Minuten. D'ie bei 5Stündigem Vormittagsunterricht für den XNachmittag übrig bleibenden Stunden beginnen um 3 Uhr. Diese Einrichtungz besteht in zuklreichen Städten seit Jahren und hat sich überall bewährt, hier soll sie zunächst versuchsweise eingeführt werden.
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Ilanan. März 1903. Der Direktor der Oberrealschule
Dr. F. Schmidt..


