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8. W. Spemann in Stuttgart: Techter, die Provinz Hessen-Nassau.
Vvon dem Komitee zur Förderung des bio- logischen Unterrichts an höheren Schulen:
Über die gegenwärtige Lage des biolo- gischen Unterrichts an höheren Schulen. III. Geschenke von Privatpersonen:
Herr Buchhändler Altmannsperger: Wossidlo, Leitfaden der Botanik.
Herr Oberlehrer Dr. Ankel: Luftkurort Cron- berg im Taunus.
Hilfslehrer Klingelhoeffer: Koch& Bork, Deutsches Flottenlesebuch.
Fabrikant H. Junghenn: Eine große Anzahl Bücher aus dem Nachlassedes verstorbenen Herrn Schulrats Junghenn.
IV. Geschenke von Schülern: Mondschein IV A. Ein Ei eines Mäusebussards. Vautravers VI B. Säge des Sägerochens. Scrarisbrick VI B. Weibchen der Schellente.
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Im Schuljahr 1901/1902 ist teilweiser oder vollständiger Schulgelderlaß gewährt worden:
1. Für 12 Söhne städt. Lehrer und Beamten im Betrage von..... M 1410.— 2. Für 13 bedürftige Schüler, die sich durch Fleiß und gutes Betragen der Unter- stützung würdig gezeigt haben......... 1158.—
Sa. M. 2568.—
VII. Mitteilungen für die Schüler und deren Eltern.
Bestimmungen
über die Versetzung der Schüler an den hoheren hehranstalten.
§ 1. Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile und Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahres.
Dem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Befragung und nötigenfalls auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Diese Ergänzung der Unterlagen bildet bei der Versetzung nach Obersekunda die Regel, von der nur in ganz zweifellosen Fällen abgesehen werden darf.
§ 3.
In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches(z. B. Grammatik und Lektüre sowie mündlichen und schriftlichen Leistungen) zu unterscheiden; zum Schlusse muß aber das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikate: 1) Sehr gut, 2) Gut, 3) Ge- nügend, 4) Mangelhaft, 5) Ungenügend, zusammengefaßt werden.


