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Berlin erſchienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesſon„Was ſollen unſere Jungen leſen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuver⸗ läſſiger Wegweiſer dabei dienen können.“
4. Auf die ſchweren Gefahren, die den Kindern aus dem Beſuche der Kinemotographen⸗ theater erwachſen können, werden die Eltern wiederholt aufmerkſam gemacht. Ahgeſehen davon, daß durch den Beſuch die Jugend vielfach zu leichtfertigen Ausgaben verleitet wird, bietet auch das längere Verweilen in geſundheitlich unzureichenden Räumen ſchwere Gefahren für die Geſundheit. Vor allem aber wirken viele dieſer Lichtbilderbühnen auf das ſittliche Empfinden dadurch ſchädigend ein, daß ſie unpaſſende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantaſie beein⸗ fluſfen und auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenſo vergiftend einwirken wie die Schmutz⸗ und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böſe, für das Schickliche und Gemeine muß ſich durch derartige Darſtellungen verwirren, und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das äſthetiſche Empfinden der Jugend wird auf dieſe Weiſe verdorben. Die Sinne gewöhnen ſich an ſtarke, nervenerregende Eindrücke, und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künſtleriſcher Darſtellungen geht verloren.
5. Am Konfirmandenunterrichte nehmen die Schüler am zweckmäßigſten teil, während ſie der Klaſſe Obertertia angehören. Für die Dauer des Konfirmandenunterrichts werden Schüler vom Religionsunterricht der Anſtalt nur auf ausdrückliches Anſuchen der Eltern befreit.
6. Befreiung vom Turnunterricht iſt der Direktor nur dann zu gewähren befugt, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewieſen iſt, daß ein Leiden vorliegt, bei dem durch das Turnen eine Verſchlimmerung zu befürchten iſt.
7. Urlaub im Anſchluſſe an die Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines maß⸗ gebenden ärztlichen Zeugniſſes, unter Umſtänden des Kreisarztes, erteilt werden. Derartige Geſuche ſind rechtzeitig vor Anfang der Ferien einzureichen. Ich bitte die Eltern dringend, wenn nicht der Geſundheitszuſtand ihrer Söhne eine Verlängerung der Ferien als unbedingt notwendig erſcheinen läßt, vom Nachſuchen um Urlaub abzuſehen.
8. Die Wahl der Penſion oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er kann ſeine Zuſtimmung nur zu der Wahl ſolcher Penſionen geben, in denen die Schüler voraus⸗ ſichtlich die nötige Überwachung finden. Verantwortung für die Angemeſſenheit der gewählten Penſion kann die Schule nicht übernehmen.
9. Außerhalb der eigentlichen Schulzeit kann den Schülern der Aufenthalt in dem Gumnaſialgebäude nicht geſtattet werden. Die Eltern auswärtiger Schüler tun gut, falls ihre Söhne eine Zeitlang vor oder nach der Schulzeit hier verweilen müſſen, für eine angemeſſene anderweite Unterkunft Sorge zu tragen. Der Schulhof wird erſt eine Viertelſtunde vor Beginn des Unterrichtes geöffnet.
10. Alle amtlichen Zuſchriften wie An⸗ und Abmeldungen, Entſchuldigungen, Geſuche um Schulgeldnachlaß, Urlaub und dergl. bitte ich im Intereſſe der ſchnellen Erledigung nicht an den Unterzeichneten perſönlich, ſondern„an das Königliche Gymnaſium zu Hanau“ zu richten. Aus⸗ genommen ſind nur ſolche Zuſchriften, die ausſchließlich für die Kenntnisnahme des Direktors be⸗ ſtimmt ſind. Zuſchriften mit der Anſchrift des Direktors werden, wenn auch auf ihnen bemerkt ſteht „abzugeben im Gymnaſium“, erfahrungsgemäß ſtets in der Familienwohnung des Direktors abgegeben.
11. Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler der Prima und Oberſetunda vierteljährlich 37 ½ Mk., für die Schüler aller übrigen Klaſſen vierteljährlich 32 ½ Mk.


