Jahrgang 
1913
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21 Berlin erſchienene Buch des Direktors Dr. F. JohannesſonWas ſollen unſere Jungen leſen? wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverläſſiger Wegweiſer dabei dienen können.

4. Auf die ſchweren ſittlichen Gefahren, die den Kindern aus dem Beſuche der Kinemato⸗ graphentheater erwachſen können, werden die Eltern wiederholt aufmerkſam gemacht.(Siehe II, 4.)

5. Am Konfirmandenunterrichte nehmen die Schüler am zweckmäßigſten teil, während ſie der Klaſſe Obertertia angehören. Für die Dauer des Konfirmandenunterrichts werden Schüler vom Religionsunterricht der Anſtalt nur auf ausdrückliches Anſuchen der Eltern befreit.

6. Befreiung vom Turnunterricht iſt der Direktor nur dann zu gewähren befugt, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewieſen iſt, daß ein Leiden vorliegt, bei dem durch das Turnen eine Verſchlimmerung zu befürchten iſt.

7. Urlaub im Anſchluſſe an die Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines maß⸗ gebenden ärztlichen Zeugniſſes, unter Umſtänden des Kreisarztes, erteilt werden. Derartige Geſuche ſind rechtzeitig vor Anfang der Ferien einzureichen. Ich bitte die Eltern dringend, wenn nicht der Geſundheitszuſtand ihrer Söhne eine Verlängerung der Ferien als unbedingt notwendig erſcheinen läßt, vom Nachſuchen um Urlaub abzuſehen.

8. Die Wahl der Penſion oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er kann ſeine Zuſtimmung nur zu der Wahl ſolcher Penſionen geben, in denen die Schüler voraus⸗ ſichtlich die nötige überwachung finden. Verantwortung für die Angemeſſenheit der gewählten Penſion kann die Schule nicht übernehmen.

9. Außerhalb der eigentlichen Schulzeit kann den Schülern der Aufenthalt in dem Gumnaſialgebäude nicht geſtattet werden. Die Eltern auswärtiger Schüler tun gut, falls ihre Söhne eine zeitlang vor oder nach der Schulzeit hier verweilen müſſen, für eine angemeſſene ander⸗ weite Unterkunft Sorge zu tragen. Der Schulhof wird erſt eine Viertelſtunde vor Beginn des Unterrichtes geöffnet.

10. Alle amtlichen Zuſchriften wie An- und Abmeldungen, Entſchuldigungen, Geſuche um Schulgeldnachlaß, Urlaub und dergl. bitte ich im Intereſſe der ſchnellen Erledigung nicht an den Unterzeichneten perſönlich, ſondernan das Königliche Gymnaſium zu Hanau zu adreſſieren. Aus⸗ genommen ſind nur ſolche Zuſchriften, die ausſchließlich für die Kenntnisnahme des Direktors be⸗ ſtimmt ſind. Zuſchriften mit der Adreſſe des Direktors werden, wenn auch auf ihnen bemerkt ſteht abzugeben im Gymnaſium, erfahrungsgemäß ſtets in der Privatwohnung des Direktors abgegeben.

11. Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler der Prima und Oberſekunda vierteljährlich 37 ½ Mark, für die Schüler aller übrigen Klaſſen vierteljährlich 32 ½ Mark.

12. Sprechſtunden des Direktors und der Lehrer. Der Direktor iſt an den Schultagen im Sommer von 1112 Uhr, im Winter von 11 4 12 ½ Uhr im Schulgebäude zu ſprechen.

Jeder Schüler iſt in der Lage, ſeinen Eltern die Sprechſtunden der einzelnen Lehrer an⸗ zugeben. Die Eltern werden gebeten, von dem beabſichtigten Beſuche vorher Mitteilung zu machen.

13. Die Eltern erſuche ich, während des ganzen Schuljahres mit den Lehrern Fühlung zu halten, nicht erſt in den letzten Wochen vor der Verſetzung bei ihnen ſich zu erkundigen, weil es dann meiſt für die Schüler zu ſpät iſt, frühere Verſäumniſſe wieder gut zu machen. In den letzten Wochen des Schuljahres Aufſchluß zu geben, ob einzelne Schüler Ausſicht auf Verſetzung haben, muß der Direktor, wenn nicht ganz beſondere Umſtände eine Ausnahme rechtfertigen, ablehnen.