Jahrgang 
1913
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II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

1. Verfügung vom 25. März 1912 S. 5267. Dem Profeſſor Dr. Philipp Schäfer wird anläßlich ſeines Ausſcheidens aus dem Schuldienſt(S. vorjähriges Oſterprogramm S. 13 Nr. 2) durch Allerhöchſten Erlaß der Rote Adler⸗Orden IV. Klaſſe verliehen.

2. Verfügung vom 27. April 1912 S. 7550. Verſuchsweiſe wird die allmähliche Einführung von Aloys Meiſters Geſangſchule genehmigt.

3. Verfügung vom 14. Mai 1912 S. 8157. Es wird darauf hingewieſen, daß das Fuß⸗ ballſpiel in dieAnleitung für das Knabenturnen, die für alle Schulen vorgeſchrieben und auch, für die ſchulentlaſſene Jugend empfohlen worden iſt, nicht aufgenommen iſt.

4. Verfügung vom 8. Mai 1912 S. 5260. Es wird auf die großen Gefahren, die der Jugend in ſittlicher und geſundheitlicher Beziehung aus dem Beſuche von Kinematographentheatern erwachſen können, aufmerkſam gemacht. Die Lehrerkollegien werden aufgefordert, geeignete Maß⸗ regeln zu treffen, um die Jugend gegen die von den Lichtbildbühnen ausgehenden Schädigungen zu ſchützen und auch die Eltern bei gebotener Gelegenheit durch Warnung und Belehrung auf die Gefahren, die ihren Kindern drohen, aufmerkſam zu machen.

5. Verfügung vom 12. Juni 1912 S. 11105. Die überführung des älteren Teiles des Gymnaſialarchivs, das durch den großen Brand am 24. Mai arg gefährdet geweſen war, in das Königl. Staatsarchiv zu Marburg wird genehmigt.

6. Miniſterialerlaß vom 6. Juli 1912. Boxen gehört nicht zu den lehrplanmäßigen Übungen des Turnunterrichts. Eine Unterweiſung hierin iſt unſtatthaft. Auch darf das Boxen der Schüler in den Räumen und auf den Plätzen der Schule nicht geduldet werden.

7. Verfügung vom 1. November 1912 S. 16594. Es wird genehmigt, daß die regel⸗ mäßigen Kaſſenreviſionen auch fernerhin am Ende jedes Monats(ſtatt am 18.) ſtattfinden.

8. Verfügung vom 17. Februar 1913 S. 1993. Am 10. März, dem hundertjährigen Ge⸗ denktage der Stiftung des eiſernen Kreuzes und dem Geburtstage der Königin Luiſe ſoll der Unter⸗ richt ausfallen und ſtatt deſſen eine patriotiſche Schulfeier ſtattfinden, in der durch Geſang, Reden, auch von Schülern, und Vortrag von Gedichten die Bedeutung der großen Zeit hervorgehoben wird. Auch im weiteren Verlauf des Jahres ſoll im Geſchichtsunterricht und bei anderen geeigneten Ge⸗ legenheiten auf die einzelnen Gedenktage aufmerkſam gemacht werden.

9. Verfügung vom 25. Februar 1913 S. 1894. Nur ſolche Lehrbücher für evangeliſchen Religionsunterricht ſind fernerhin in Vorſchlag zu bringen, bei denen der Text der abgedruckten Bibelſtellen mit dem ſeitens des deutſchen Evangeliſchen Kirchenausſchuſſes revidierten Bibeltext übereinſtimmt.