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II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
1. Verfügung vom 2. Auguſt 1911 S. 14082. Der Direktor wird ermächtigt, nach Schluß der Sommerferien den Unterricht wegen der außergewöhnlichen Hitze über die geltenden Beſtimmungen hinaus teilweiſe oder völlig auszuſetzen.
2.— vom 8. Auguſt 1911 S. 14100. Die Einrichtung einer Zentralheizung wird ab⸗ gelehnt, dagegen wird ein größerer Betrag zur Anbringung von Doppelfenſtern zwecks gleich⸗ mäßigerer Erwärmung der Klaſſenzimmer bewilligt.
3.— vom 7. Auguſt 1911 S. 13763. Die Schüler ſind eindringlich auf die Gefahren hinzuweiſen, die dadurch entſtehen können, daß im Walde oder in der Nähe des Waldes Feuer angezündet und dann verlaſſen wird, bevor es völlig verlöſcht iſt. Beſonders in trockener und heißer Jahreszeit kann ein nicht völlig verlöſchtes Feuer vom Windwieder angefacht werden und ſo die Waldungen bedeutend gefährden.
4.— vom 28. Auguſt 1911 S. 14257. Bewilligung eines außerordentlichen Zuſchuſſes von 50 Mark für naturwiſſenſchaftliche Schülerübungen.
5.— vom 22. September 1911 S. 15788 betrifft die Einführung der ſog. Kurzſtunde und Zuſammenlegung des Pflichtunterrichts auf den Vormittag In Großſtädten mit weiten Schulwegen und in Orten, in denen viele Schüler täglich von fernher zur Schule kommen, iſt Anträgen der Lehrer⸗ kollegien auf Zuſammenlegung von 6 Lektionen auf den Vormittag zu entſprechen, ohne daß dazu die Genehmigung des Herrn Miniſters einzuholen wäre. Es ſoll dies aber nur geſchehen, wenn anzunehmen iſt, daß die Eltern der beteiligten Schüler in ihrer überwiegenden Zahl keinen Wider⸗ ſpruch erheben werden.
6.— vom 30. Oktober 1911 S. 19213 betrifft Abſchaffung der Extemporalien und Erſatz dafür.
7. Es wurde genehmigt für die Zeit von Oſtern 1912 ab die allmähliche Einführung von Thieme, Leitfaden der Mathematik für die Gymnaſien, Teil I und II, und von Marx und Tenter, Hilfsbuch für den evangeliſchen Religionsunterricht, durch Verfügung vom 10. November 1911 S. 20531; von Neubauer, Lehrbuch der Geſchichte, Teil I und II(für die Klaſſen Quarta bis Unterſekunda), durch Verfügung vom 11. November 1911 S. 20321; ferner von Knecht, kurze bibliſche Geſchichte für den katholiſchen Religionsunterricht, von Rauſchen, Lehrbuch der katholiſchen Religion in 4 Teilen(Kirchengeſchichte, Grundriß der Apologetik, Glaubenslehre, Sittenlehre) und kleine Kirchengeſchichte für Tertia durch Verfügung vom 11. November 1911 S. 20401, endlich von Schmeil⸗Norrenberg, naturwiſſenſchaftliches Unterrichtswerk für Gymnaſien durch Verfügung vom 30. Dezember 1911 S. 23183.
8.— vom 30. November 1911 S. 20982. Beſchickung der von dem Landesverein preußiſcher geprüfter Zeichenlehrer für Ende März d. J. im Berliner Kunſtgewerbemuſeum geplanten Ausſtellung von Schülerarbeiten aus dem Zeichenunterricht.


