Jahrgang 
1909
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VII. Mitteilungen an die Eltern.

1. Entsprechend einem Erlasse des Herrn Ministers weise ich die Schüler unserer Anstalt und ihre Eltern wiederholt auf die nachteilige Folgen hin, welche die Teilnahme von Schülern an verbotenen Verbindungen nach sich zieht.

2. Dringend warne ich die Eltern, ihre Kinder an den Genus geistiger Getränke zu gewöhnen, die für Körper und Geist gleich schädlich sind und die Kinder zum Lernen untüchtig machen.

3. Am Konfirmandenunterrichte nehmen die Schüler am zweckmäßigsten teil, während sie der Klasse Obertertia angehören. Für die Dauer des Konfirmandenunter- richts werden Schüler vom Religionsunterrichte der Anstalt nur auf ausdrückliches An- suchen der Eltern befreit.

4. Befreiung vom Turnunterricht ist der Direktor nur auf Grund eines ärzt- lichen Zeugnisses zu gewähren befugt.

5. Urlaub im Anschlusse an die Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines maßgebenden ärztlichen Zeugnisses, unter Umständen des Kreisarztes, erteilt werden. Derartige Gesuche sind rechtzeitig vor Anfang der Ferien einzureichen. Ich bitte die Eltern wiederholt dringend, wenn nicht der Gesundheitszustand ihrer Söhne eine Ver- längerung der Ferien als unbedingt notwendig erscheinen läßt, vom Nachsuchen um Ur- laub abzusehen.

6. Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in denen die Schüler die nötige UÜberwachung finden.

7. Alle amtlichen Zuschriften wie An- und Abmeldungen, Entschuldigungen, Gesuche um Schulgeldnachlaß, Urlaub und dergl. bitte ich im Interesse der schnellen Er- ledigung nicht an den Unterzeichneten persönlich, sondernan das Königliche Gymnasium zu Hanau zu adressieren. Ausgenommen sind nur solche Zuschriften, die ausschließlich für die Kenntnisnahme des Direktors bestimmt sind.

8. Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler der Prima und Obersekunda vierteljährlich 37 ½ Mark, für die Schüler aller übrigen Klassen viertel- jährlich 32 ½ Mark.

9. Sprechstunden des Direktors und der Lehrer. Der Direktor ist an den Schultagen von 11 12 Uhr im Schulgebäude zu sprechen.

Jeder Schüler ist in der Lage, seinen Eltern die Sprechstunden der einzelnen Lehrer anzugeben. Es ist zweckmäßig, wenn die Eltern von dem beabsichtigten Be- suche vorher Mitteilung machen.

Schuljahr 1000/10.

1. Aufnahmeprüfung: Montag den 19. April 1909, vormittags S Uhr. 2. Eröffnung des neuen Schuljahres und Beginn des Unterrichts: Dienstag den 20.

April, vormittags 8 Uhr. 3*