28 VII. Mitteilungen an die Schöler und deren Eltern. Offentliche Schlussfeier.
Sonnabend, den 7. April 1900, vormittags 9 Uhr.
1. Gemeinsamer Gesang. Lied 313, Vers 1 und 2.
2. Bibellektion.
3. Chorgesang:„Ave verum corpus“ von Mozart.
4. Gebet.
5. Chorgesang:„Der Tod des Gerechten“ von Schicht. 6. Verkündigung der Versetzungen durch den Direktor.
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An die Eltern der Schüler richte ich die dringende Bitte, wenn es irgend angeht, es doch so einzurichten, dass ihre Söhne, während sie der Klasse Obertertia angehören, den Konfirmanden- unterricht besuchen.
Der regelmäßige Vormittagsunterricht beginnt während des ganzen Schuljahrs um 8 Uhr, jedoch während der Zeit vom 19. November 1900 bis zum 16. Februar 1901 einschließlich um 8 ½ Uhr. Der regelmäßige Nachmittagsunterricht dauert von 2 bis 4 Uhr.
Die Ferien haben im kommenden Schuljahre folgende Ordnung: Pfingstferien sind vom 3. bis 6. Juni. Sommerferien vom 1. bis 30. Juli, Herbstferien vom 23. September bis S. Oktober, Weihnachtsferien vom 22. Dezember mittags bis zum 7. Januar einschließlich. Die Oster- ferien beginnen mit Sonntag dem31. März 1901.
Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in denen die Schüler die nötige Überwachung finden.
Montag den 23. April findet von 8 Uhr morgens an die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler statt. Bei ihrer Anmeldung, die der Unterzeichnete am 2. und 3. April morgens von 11—1 Uhr in dem Gymnasialgebäude mündlich, auch sonst jederzeit schriftlich entgegennimmt, sind vorzulegen: 1. Der Geburtsschein. 2. Ein Impfschein(bei zurück- gelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein). 3. Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Diese können auch nachgeliefert werden. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungsmäßiges Abgangszeugnis beibringen. Von den hiesigen Schulen bereiten die Vorklassen der Oberrealschule sowie die Mittelschule in 3 Jahren, die Knabenvolks- schule in 4 Jahren zum Eintritt in die Sexta vor.
Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Vorher die Schüler der Anstalt zuzuführen empfiehlt sich nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemäßem Lesen


