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Die Eltern bitte ich beim Ankauf von Lehrbüchern für ihre Söhne auf Anschaffung der
neuesten Auflagen zu halten, da infolge der Umarbeitungen auf Grund der neuen Lehrpläne der gleichzeitige Gebrauch der älteren Auflagen Übelstände im Gefolge hat. In zweifelhaften Fällen sollen die Schüler sich bei ihren Lehrern Rat holen.
Montag den 2. April findet von 8 Uhr morgens an die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler statt. Bei Anmeldung derselben, welche der Unterzeichnete am 19., 20. und 21. März morgens von 10— 12 Uhr in dem Gymnasialgebände mündlich, auch sonst jederzeit schriftlich entgegennimmt, sind vorzulegen: 1. Der Geburtsschein. 2. ein Impfschein(bei zurück- gelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein). 3. Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungsmässiges Abgangs- zeugnis beibringen.
Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Derselbe kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in welchen die Schüler die nötige Überwachung finden.
Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Vorher die Schüler der Anstalt zuzuführen empfiehlt sich nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler nieder- zuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten.— Vor- kenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich und nicht erwunscht.
Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler aller Klassen viertel- jährlich 30 Mark.
Montag den 2. April, nachmittags 4 Uhr finden sich die am Ort anwesenden Schüler in dem Gymnasialgebäude ein, um Mitteilungen über den Stundenplan entgegenzunehmen.
Dienstag den 3. April, vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler zur Eröffnung des neuen Schuljahres in der Anstalt zu erscheinen. Der Unterricht beginnt unmittelbar nach Schluss der Eröffnungsfeier.
Hanau, den 10. März 1894.
Dr. Braun, Königl. Gymnasiat- Direktor.
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