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Dr. Gustav Gemss, kleines deutsches Wörterbuch für die deutsche Rechtschreibnng 1880, Berlin, Weidmann. Ver lags-Katalog, 1. Nachtrag 1875— 1881, Leipzig, Teubner. Dittmar, Weltgeschichte im Umriss, 12. Aufl. 1881, Heidelberg, C. Winter. Rummer, Buchstabenrechnung, 1. Bd., 5. Aufl 1881, Heidelberg, C. Winter. Stecher, Deutsche Dichtung für Familie und Haus, 1. Heft, 1. Teil, Graz, Styria. Alfred Kirchoff, Schulgeographie 1882, Halle, Waisenhaus. Westdeutsches Mittelgebirge, Reliefkarte, Leipzig, P. Eckerleins Nachf. Für die Schülerbibliothek: Von der Weidmannschen Verlagshandlung: Deutsches Lesebuch für höhere Lehranstalten, herausgegeben von Bellermann, Imelmann, Jonas, Suphan. Teil I. und II. Für das Pelssche Legaft: Eine Anzahl Schulbücher von dem Untertertianer Wilhelm v. Mumm. Es schenkten für die naturwissenschaftlichen Sammlungen: Herr Pfarrer Zimmermann dabier einen Kupferfasan. Herr Kaufmann Hille in Limburg ein grosses Stück Phosphorit überzogen von Staffelit. Der Untertertianer Hellwig einen Fuchsschadel und das Geweih eines Spiessbockes. Der Quartaner L. Schmidt Goniatiten, sog. Schlangeier, Feldkrystall. Der Untertianer Umbach einige Cocons der Seidenraupe, sowie etwas abgesponnene Seide. Der Quintaner Traxel ein Stück Asbest, sowie eine Probe von aus Asbest gefertigtem Gewebe.
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Verfügungen des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums.
1) Vom 14. April 1881: Eine Verfügung des Kgl. Staats-Ministeriums vom 8. März ej. wird zur Kenntnis und Beachtung mitgeteilt, wodurch zur Herbeiführung eines gleichmässigen Verfahrens in der Schreibweise mehr- stelliger Zahlenausdrücke bestimmt wird, dass fortan seitens der Staatsbehörden in Übereinstimmung mit der zur Bezeichnung der Mass- und Gewichtszahlen eingeführten Regel das Komma ausschliesslich zur Abtrennung der Decimal- stellen von den Einerstellen anzuwenden, die Abteilung mehrstelliger Zahlen aber durch die Anordnung derselben in Gruppen zu je drei Ziffern zu bewirken ist.
2) Vom 14. Mai 1881: Eine Minist.-Verf. vom 29. März ej. wird zur Kenntnis und Nachachtung mitgeteilt, durch welche bestimmt wird, dass das im Verlag von A. Gestewitz in Wiesbaden und Leipzig erschienene Buch: „Venns Deutsche Aufsätze“ auch in Zukunft zur Einführung an höheren Schulen nicht beantragt und für Bibliotheken höherer Lehranstalten nicht angeschafft werden darf.
3) Vom 16. Mai 1881: Eine Minist.-Verf. vom 9. ej. wird zur Kenntnis und Nachachtung mitgeteilt, wonach fortan das für das Nachsuchen um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste erforderte Unbescholtenheits- zeugnis in jedem Falle selbsständig und abgesondert von dem Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung ausgestellt werden soll. Für die Ausstellung des Unbescholtenheitszeugnisses sind dieselben Grundsätze massgebend, welche seitens der Polizeiobrigkeit, welcher die Ausstellung in den übrigen Fällen zukommt, für Zuerkennung des fraglichen Attestes eingehalten werden. Dies gilt ebensowohl, wenn das Unbescholtenheitszeugnis gleichzeitig mit dem wissen- schaftlichen Zeugnis, als wenn es erst später einem Schüler behufs seines Nachsuchens um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militairdienst oder seines Eintritts in denselben auszustellen ist.
4) Vom 14. Mai 1881: Ein Eriass der Kgl. Eisenbahn-Direction Frankfurt a. M. vom 3. Mai wird abschriftlich mitgeteilt, wonach bei Ausflügen von Schúlern unter Aufsicht eines Lehrers eine Fahrpreis-Ermässigung von 50% stattfinden soll, wenn mindestens 10 Billets gelöst wéerden.
5) Vom 10. August 1881: Eine Verf. der Kgl. Eisenbahn-Direction(rechtsrheinische) in Cöln vom 23. Juli wird im Abdruck mitgeteilt, wonach Schüler unter Aufsicht der Lehrer bei einer Teilnehmerzahl von min- destens 10 Personen in III. Wagenklasse zu den ermässigten Sätzen der Militairbillets, d. h. zu 10 Pfennig pro 7 ½ km befördert werden.
6) Vom 24. August 1881: In den Abgangszeugnissen, namentlich der ausgewiesenén Schüler, sollen Fleiss und Betragen der Schüler auch in der früheren Zeit ihres Aufenthaltes auf der Schule und zwar auf Grund der


