Jahrgang 
1837
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4. Unterſtützungen einzelner Schüler.

ieſes Schuljahrs ni den Zinſen des zur Unterſtützung dürftiger Es wurden auch im Laufe dieſes Schuljahrs nicht nur aus der g und würdiger Schüler geſtifteten Pelſiſchen Legats ſolchen die nöthigen Bücher angeſchafft, ſondern es wa⸗ ren auch zu Anfang ſechzehn, und zuletzt noch dreizehn Schüler in Ruͤckſicht auf ihre Umſtände von der Entrichtung des Schulgeldes befreit.

5. Verſetzungen.

Die Collocationen werden von den Claſſen⸗Ordinarien bei der Conferenz in Vorſchlag gebracht, ſo oft ſie es nöthig finden. Die Verſetzungen in höhere Claſſen finden aber nur am Schluſſe eines Halbjahrs Statt, nachdem die Fortſchritte und Leiſtungen der Schuler im Laufe deſſelben in einer allgemeinen Bera⸗ thung der Lehrer nach vorausgegangener Prüfung und einem vom Ordinarius deshalb gemachten Vorſchlage erforſcht worden ſind(vergl. das⸗vorjährige Programm I. allgem. Th.§. 10).

G. Cenſur.

Die Schüler der vier unteren Claſſen erhalten monatliche Zeugniſſe über Schulbeſuch, häuslichen Fleiß, Aufmerkſamkeit in den Lehrſtunden und Betragen, welche ſie ihren Eltern oder deren Stellvertretern vorle⸗ gen und von denſelben unterſchreiben laſſen müſſen. Außer dieſen finden, wenn es beſondere Umſtände er⸗ heiſchen, auch noch mündliche Beſprechungen der Claſſen⸗Ordinarien mit den Eltern oder Aufſehern der Schuͤler Statt. Am Schluſſe jedes Halbjahrs wird eine allgemeine Cenſur ſämmtlicher Schüler vorgenom⸗ men, und daraus Auszüge den Schülern über ihren Fleiß, über ihre Fortſchritte und ihr Betragen mitge⸗ theilt, die ſie gleichfalls von den Eltern oder deren Stellvertretern unterſchreiben laſſen, und nach Ablauf der Ferien dem betreffenden Claſſen⸗Ordinarius zu einer beſtimmten Zeit wieder vorlegen müſſen, der die Gelegenheit benutzt, durch das Zeugniß veranlaßte Ermunterungen oder Zurechtweiſungen im väterlich ernſten Tone damit zu verbinden.

7. Anfang des neuen Schuljahrs.

Das neue Schuljahr(Oſtern 1837 bis dahin 1838) wird am 3. im April d. J. ſeinen Anfang neh⸗ men. Zur Aufnahme neuer Schüler und deren Prüfung iſt der 31. im März feſtgeſetzt, an welchem Tage die Neuaufzunehmenden ſich Morgens um 9 Uhr im Gymnaſialgebäude einzufinden haben. Im Intereſſe der CEltern ſelbſt liegt es, daß die Meldung zur Aufnahme früher, während der Ferien(vom 19. März bis zum 1. April) geſchieht, damit das Nöthige mit denſelben zum Voraus beſprochen werden kann.

IV. Ordnung der öffentlichen Prüfungen und Schulfeierlichkeiten.

Dienstag den 14. März Vormittags 8 ¼ 12 Uhr. Geſang ſämmtlicher Schüler.

Rede des Primaners Carl Fuchs aus Hanau: Literas ornamenta hominum esse et solatia. Claſſe J. Sophokles....t.,= ernin Dr. Feußuer. II. Geſchichte............. Direct. Dr. Schuppius. III. Griechiſch.. e. nen S.*. Wr. Soldan. W. Naturgeſchichte.. Rect. Dommerich.

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