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10.) Mitteilungen an die Eltern.
1. Die verehrten Eltern, bez. deren Vertreter, werden gebeten, sich von ihren Söhnen recht oft die von den Lehrern korrigierten und beurteilten schriftlichen Arbeiten vorlegen zu lassen. Das hierdurch gewonnene Bild von dem Stande der Leistungen sollte durch persönliche Rücksprache mit den Lehrern in deren Sprechstunden vervollständigt werden, die auf einer im Erdgeschoß des Schulgebäudes aus- hängenden Tafel zu ersehen sind. Es wird jedoch gebeten, in den letzen 6 Wochen des Schuljahres von Besuchen abzusehen, da etwaige starke Lücken in dem Kenntnisstande der Schüler dann meistens nicht mehr ausgefüllt werden können.— Zu vertraulichen Aussprachen aber über das sittliche Verhalten der Schüler sollten die Eltern jederzeit mehr als bisher die Sprechstunden der Lehrer und des Direktors be- nutzen. Durch rechtzeitige Mitteilungen über Vorkommnise, die etwa nur den Eltern bekannt sind, könnte manchem Schaden vorgebeugt werden.
2. In den unteren und mittleren Klassen sind Aufgabenhefte zu führen. Diese sowie auch die häusliche Lektüre der Kinder zu überwachen, wird allen Eltern dringend empſfohlen.
3. Ein teilweiser oder völliger Erlaß des Schulgelds ist an folgende Vorbedingungen geknüpft: a) tadellose Führung des Schülers in sittlicher Beziehung und Erfüllung seiner Pflichten gegen die Schule, b) gute od. mindestens wohl befriedigende Leistungen, c) rechtzeitige Vorlegung eines Gesuches seitens der Eltern, worin die wirtschaftliche Notwendigkeit dieses Schulgeld-Nachlasses begründet ist. Die zu diesem Zwecke vorgeschriebenen Formulare sind bei dem Hausmeister erhältlich. Auch die Geschwisterermäßigung, die auf städt. Anstalten bei einem Monatseinkommen von über 1300 Mk. ab nicht mehr gewährt wird. ist durch besonderes Gesuch zu beantragen. Besonderer Dank gebührt solchen Eltern, die zugunsten der Anstalt oder für ärmere Schüler auf die Ermäßigung verzichten.
4. Die Teilnahme unserer Schüler an den so zahlreichen und verschiedenartigsten Jugendvereinen zu überwachen, ist nicht mehr Sache der Schule. Um so mehr ist es erforderlich, daß die Eltern dieser Seite des Jugendlebens ihre Aufmerksambkeit schenken und sich, wenn von dort irgendwelche körperliche oder seelische Schädigungen drohen, rechtzeitig mit der Schule in Verbindung setzen. vg S 11, 2 h.
3 5. Um die Erfüchtigung unserer Jugend zu unterstützen und die Gefahren der Straße zu ver- mindern ist es unseren Schülern nicht gestattet, kurze Entfernungen bis zur Anstalt mit dem Rade zurück- zulegen. Alle, die innerhalb des Kreises wohnen, dessen Mittelpunkt das Schulgebäude ist und dessen Radius nicht mehr als 1 km=(etwa 12 Min.) beträgt, sind angewiesen, zu Fuß zur Schule zu kommen.(Ein Pharus- plan von Homburg mit eingezeichnetem Kreis hängt im Schulgebäude aus). Auch wäre es sehr zu be- grüßen, wenn die Schüler der unteren und mittleren Klassen wieder dazu übergehen wollten, ihre Bücher in einem Ranzen auf dem Rücken statt in einer Tasche oder einem Riemen in der Hand zu tragen.
6. Es fügt sich in den Arbeitsplan der Anstalt am besten ein, wenn die Schüler in einer der beiden Tertien oder auch in U. II. konfirmiert werden, nicht schon in IV.
7. Es ist töricht und verkehrt, wenn Realschüler aus Furcht vor der Schlußprüfung oder infolge unsachlicher Beratung die Anstalt vor Abschluß der U. II. verlassen, um vorzeitig in eine auswärtige Oberreal- schule oder ähnliche Vollanstalt einzutreten. Die Schlußprüfung ist eher geeignet, den Aufstieg in die Ober- sekunda zu erleichtern als zu erschweren. Die am Orte befindlichen Bildungsmöglichkeiten sollten voll ausbenutat und überflüssiges ebenso zeitraubendes wie schädliches Tram- oder Bahnfahren ver- mieden werden.
8. Für die Aufnahme in eine der bereits vorhandenen pädagogischen Akademien zu Elbing,. Kiel, Bonn und Frankfurt a. M. sowie der ab 1. Mai neu entstehenden in Breslau, Erfurt, Hannover und Dortmund gelten folgende ministeriellen Bestimmungen: Der Bildungsgang ist zweijährig. Studienge- bühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der päda- gogischen Akademien erhältlich. Näheres s. Merkblatt„Der Volksschullehrer“ v. Weidel, Verlag von Trowitsch, Berlin, 35 Pfg. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 10. März 1920 an eine der Akademien zu richten. Der Meldung sind beizufügen: 1. Ein Lebenslauf, 2. eine beglaubigte Abschrift des Reife- zeugnisses einer neunklassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über deren voraussichtliches Bestehen, 3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, 4. ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit. 5. ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist. Bald nach Ablauf der Meldefrist werden die Bewerber, die für die Aufnahme in Betracht kommen, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der Allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiy nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente, Geige, Klavier oder Orgel müssen die Grundlagen vorhanden sein. Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt der ministèriellen Entscheidung vorbehalten. (Erlaß des Preuß. Min. für Wiss., Kunst und Volksb. U. III Nr. 2893/28, U. II. 1).


